Hallo Ihr
Wie schon des Öfteren wurde eine Sicherungshypothek betreffend eine durch Urteil titulierte Forderung eingetragen.
Im Rang vor eingetragen befindet sich noch eine brieflose Grundschuld zu Gunsten einer Bank. Diese valutiert wohl in nicht mehr allzu großer Höhe. Ob die Grundschuld gar bereits eine Eigentümergrundschuld ist, ist unbekannt.
In erster Linie soll jetzt verhindert werden, dass der Schuldner über die Grundschuld verfügen kann.
Danach soll (aus der Sicherungshypothek) die Zwangsversteigerung betrieben werden.
Sollte, bevor jetzt die Zwangsversteigerung aus der Sicherungshypothek betrieben wird, diese Grundschuld „angegriffen“ werden? Ggf. durch Pfändung des Rückgewähranspruchs o.ä.? Kann dann ggf. auch aus der Grundschuld vollstreckt werden?
Eine Ablösung durch Zahlung des Restdarlehens soll nicht erfolgen.
Wäre echt für jeden Tipp dankbar; kenne mich damit nämlich absolut nicht aus