Hallo an Alle,
mIr liegt eine Löschungsbewilligung einer Bank vor...
Vetreten wird die Bank durch einen Prokuristen und einem rechtsgeschäftlich Bevollmächtigten.
Laut Notarbescheinigung darf der recht. Bevollmächtigte mit einem Prokuristen vertreten. So weit so gut.
Der Prokurist aber ist nur gesamtvertretungsberechtigt mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderem Prokuristen.
Also ist die Bank auf Seiten des Prokuristen nicht ordenungsgemäß vertreten?? Oder hab ich da einen Denkfehler?
Lieben Dank