Moin zusammen,
eine erklärte Auflassung hat der Sequester genehmigt und ich habe die Eigentumsumschreibung erledigt. Nun muss die AV, Anwartschaftsrecht ist gepfändet aber die Pfändung mangels Antrag nicht im Grundbuch eingetragen, noch gelöscht werden. Der Gläubigervertreter meint eine Löschungsbewilligung des Sequesters reicht, weil er ja der gesicherte Anspruch der Auflassungsvormerkung erfüllt ist. Der Sequester bewilligt und beantragt nun die Löschung der AV.
Ich kann dem nicht folgen. Meiner Meinung nach muss der Schuldner als AV-Berechtigter die Löschung bewilligen und sofern die Eintragung der Pfändung des Anwartschaftsrecht noch beantragt wird, der Gläubiger zustimmen. Wenn der AV-Berechtigte die Löschungsbewilligung nicht abgibt, bleibt wohl nur der Weg der Klage nach § 894 ZPO.
Was meint ihr dazu?