Ratenherabsetzung ohne Antrag

  • hallo,

    eine VKH- Überprüfung hat ergeben, dass aufgrund des Einkommens keine Raten mehr zu zahlen sind. Kann ich die Ratenzahlung einstellen, obwohl die Antragstellerin gar keine Herabsetzung, bzw. Einstellung beantragt hat ?

  • hallo,

    eine VKH- Überprüfung hat ergeben, dass aufgrund des Einkommens keine Raten mehr zu zahlen sind. Kann ich die Ratenzahlung einstellen, obwohl die Antragstellerin gar keine Herabsetzung, bzw. Einstellung beantragt hat ?

    Das ist aus meiner Sicht sogar geboten, denn nach Maßgabe des § 120a Abs. 1 Satz 1 ZPO "soll" das Gericht die Entscheidung ändern, wenn die dort genannten Voraussetzungen vorliegen. Der Umkehrschluss aus § 120a Abs. 1 Satz 2 ZPO ergibt, dass es dazu keines Antrags bedarf, denn in Deinem Fall geht es um eine Einkommensänderung und nicht um eine Änderung der Freibeträge.

    Außerdem setzt die vorgenommene VKH-Überprüfung voraus, dass Du zuvor die Antragstellerin angeschrieben und entsprechende Nachweise verlangt hast. Dann ist es nur konsequent, auch das Ergebnis der Überprüfung mitzuteilen und von Amts wegen die Änderungsentscheidung (hier: Wegfall der Ratenzahlung) zu treffen.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Ich greife das Thema nochmal auf...

    Auf o.a. Grundlage wurde die Ratenzahlung per Beschluss aufgehoben. Gegen diesen Beschluss legte der Bezirksrevisor Beschwerde ein mit eben der Begründung, dass es an einem Antrag und auch der wesentlichen Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse mangele.

    Die Beschwerdebegründung wurde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin zur Stellungnahme geschickt, worauf diese einwandte, dass es sich bei der Antragstellerin um eine 75-jährige Seniorin handelt. Die Raten wurden auch weiter gezahlt, um nicht in Verzug zu geraten.

    Durch die zwischenzeitliche Erhöhung der Freibeträge zum vormaligen Überprüfungszeitpunkt käme nun keine Rate mehr heraus.

    Mit selbigem Schreiben stellte die Verfahrensbevollmächtigte nun einen (nachträglichen) Antrag auf Überprüfung der angeordneten Ratenzahlung.

    Wenn ich der Beschwerde des Bezirksrevisors abhelfe, habe ich das Rechtsmittel der Verfahrensbevollmächtigte am Hals und wenn ich nicht abhelfe, steigt er mir auf´s Dach.

    Wie kann ich mich da verhalten? :/

  • Also erst einmal sollte es Dir egal sein, was der Bezi denkt. Rechtsmittel sind dazu da, eingelegt zu werden.

    Nicht abhelfen und gut. Im Übrigen ist doch der Einwand des Bezi jetzt nicht mehr erheblich. Neue Tatsachen (hier der Antrag der RAin) sind bei der Abhilfeentscheidung zu berücksichtigen.

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