Schlussrechnungsprüfer

  • Zitat von La Flor deRecht064052

    Es wird doch auch nicht geprüft, was geprüft werden muss, sondern was geprüft werden kann. Ich kenne da Rechtspfleger, die deshalb mit der Entscheidung des BAG 10 AZR 5Nettomethode auf Kriegsfuss stehen, weil dies gerade nicht in der Zeit von 12 bis Mittag überprüft werden kann. Wenn die Insolvenzbuchhaltung dann auch noch gefühlte 180 lfd. Meter ausmacht, wird es doch problematisch.

    Hmmm, du hast ja grundsätzlich Recht mit dem was du sagst. Die Tatsache des Nichtkönnens bedeutet grundsätzlich nicht, dass man einen SV bestellen darf. Die gerichtliche Praxis und die fehlende Ausbildung/Fortbildung ist jedoch nicht immer zielführend. Z.B. fehlen Kenntnisse in Steuerrecht, in der Buchhaltung und Bilanzierung. Ja, und es fehlt auch Personal. Und ja, das allein rechtfertigt die Auftragserteilung nicht. Leider ist es so, dass man erst durch die Praxis sein Wissen sammelt. .... Einen umfangreichen Schlussbericht/ Schlussrechnung kann man nicht mit der angesprochen Nettomethode vergleichen. Wenn man es machen wollte, würde ich sagen: Es gibt auch Insolvenzkanzleien, die mit der Berechnung der Nettomethode bzw. mit der Berechnung der pfändbaren Beträge Probleme haben. .... In meiner Sache von oben habe ich heute den ganzen Tag das Gutachten ausgewertet und die Vergütung vorgeprüft und den Verwalter angeschrieben.
    Letztendlich hätte ich die Schlussrechnung niemals persönlich prüfen können.

    6 Mal editiert, zuletzt von Manja (17. März 2016 um 22:47)

  • Grundkenntnisse des Handels- und Gesellschaftsrechts und der für das Insolvenzverfahren notwendigen Teile des Arbeits-, Sozial- und Steuerrechts und des Rechnungswesens

    Bei Deiner soliden Volksschul-Vorbildung :D :eek: :teufel: sollten es wohl schon etwas mehr als Grundkenntnisse sein [Jetzt ohne Mist, bekommst Du die Kenntnisse angerechnet?]

    na Du kennst ja meinen Spruch: verbotenes Wissen gibt es nicht :D aber anrechnen.... hallo, bin ö.D.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Es wird doch auch nicht geprüft, was geprüft werden muss, sondern was geprüft werden kann.

    Ich kenne da Rechtspfleger, die deshalb mit der Entscheidung des BAG 10 AZR 59/12 zur Nettomethode auf Kriegsfuss stehen, weil dies gerade nicht in der Zeit von 12 bis Mittag überprüft werden kann.

    Wenn die Insolvenzbuchhaltung dann auch noch gefühlte 180 lfd. Meter ausmacht, wird es doch problematisch.

    Sorry, aber da versteh ich jetzt nicht die Zielfrichtung Deiner Ausführungen.
    Das eine ist die Beurteilung einer Rechtsfrage, das andere eine Frage zeitlicher Kapazitäten zur Prüfung von Rechnungsunterlagen, die freilich auch Rechtsfragen aufwerfen kann.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
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  • Es geht nicht darum, woher das Problem kommt, sondern wohin die Probleme führen, nämlich dahin, eine Prüfung zu unterlassen, weil die Prüfung der Rechtsfrage oder der Umfang der Prüfung zu zeitaufwendig wäre.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Es geht nicht darum, woher das Problem kommt, sondern wohin die Probleme führen, nämlich dahin, eine Prüfung zu unterlassen, weil die Prüfung der Rechtsfrage oder der Umfang der Prüfung zu zeitaufwendig wäre.


    Schlimmer geht immer: Man belegt konkret Masseschäden von >> 100 TEUR im Gutachten und es passiert ... nichts. :gruebel:

  • Nun, ich denke, die Beauftragung eines Sachverständigen mit der Prüfung der Schlussrechnung im engeren Sinne stellt nun keine "Nichtprüfung" dar.

    Oki ich hab jetzt grad meinen 2. Prüfungsauftrag überhaupt rausgehauen.
    Prüfaufträge sind bei unserem Gericht eine absolute Ausnahme, jedoch wird sich dies aufgrund der erheblichen zeitlichen Beanspruchung wohl ändern. Wir diskutieren dies schon lange immer mal wieder. Ja fachlich können wir es wohl weitgehend (das Prüfen). Stellte man sich jetzt auf den Standpunkt, was das Gericht selbst fachlich ! können könnte, müsste es dann auch selber machen, dürften überhaupt keine Verfahren herausgegeben werden (von völlig abgedrehten Fällen einmal abgesehen). Dann wäre die Prüfung jeweils schön in der Reihenfolge des Eingangs der Schlussrechnungen vorzunehmen. Den Gläubigern des von mir gerade herausgegeben Verfahrens müsste ich mitteilen, dass sie auf ihre ca. 40 % Quote noch ungefähr 6 Jahre warten müssten, da vorher die Prüfung nicht erfolgen könne. Ich denke, dass auch eine rein zeitliche Überlastung die Delegation an einen Sachverständigen als zulässig erscheinen lassen dürfte, zumal dann, wenn sie im Gläubigerinteresse geboten scheint. Dies lenkt aber die Frage darauf, ob die Schlussrechnungsprüfung durch Sachverständige mit den Verfahrenskosten als abgegolten gelten kann.
    Fragen über Fragen ....

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
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  • An dieser Stelle wiederhole ich gerne die alten Pebbsy Basiszahlen für IN jur. Person:140 Minuten im Jahr (z.B. bei 10 Jahren: 2,9 Arbeitstage für die Akte insgesamt, gerechnet auf 8 Stunden) Die neuen Zahlen waren m.E. 119 Minuten im Jahr.

    Die alten Verfahren Konkurs/Gesamtvollstreckung zählen gar nicht mehr.

  • An dieser Stelle wiederhole ich gerne die alten Pebbsy Basiszahlen für IN jur. Person:140 Minuten im Jahr (z.B. bei 10 Jahren: 2,9 Arbeitstage für die Akte insgesamt, gerechnet auf 8 Stunden) Die neuen Zahlen waren m.E. 119 Minuten im Jahr.

    Die alten Verfahren Konkurs/Gesamtvollstreckung zählen gar nicht mehr.

    Mein "statement" zu Pebbsy:

    “Logic, n. The art of thinking and reasoning in strict accordance with the limitations and incapacities of the human misunderstanding. The basic of logic is the syllogism, consisting of a major and a minor premise and a conclusion - thus:

    Major Premise: Sixty men can do a piece of work sixty times as quickly as one man.
    Minor Premise: One man can dig a post-hole in sixty seconds; Therefore-
    Conclusion: Sixty men can dig a post-hole in one second.

    This may be called syllogism arithmetical, in which, by combining logic and mathematics, we obtain a double certainty and are twice blessed.”

    eines meiner lieblingszitate von ambrose bierce :D

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
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