Rechtsnachfolge bei vollstreckbarem Auszug aus der Insolvenztabelle

  • Fall:
    Der Landkreis X beantragt in einer mittlerweile weggelegten Akte die Erteilung eines vollstreckbaren Auszugs aus der Insolvenztabelle unter Umschreibung auf den Landkreis als Gläubiger.

    Gem. § 7 I UVG ist die Forderung kraft Gesetzes auf das Land übergegangen. Dieser Übergang wurde mit Abtretungsvertrag vom 14.09.2005 auf das Kind zur Geltendmachung im gerichtlichen Verfahren auf das Kind zurück übertragen und abgetreten (§ 7 IV UVG). Der Abtretungsvertrag wurde vom Vertreter des Landkreises, der Kindesmutter als gesetzliche Vertreterin des 2001 geborenen Kindes sowie des Beistandes unterschrieben.

    Nach diesem Abtretungsvertrag erfolgte die Anmeldung zur Insolvenztabelle, so dass in der Insolvenztabelle als Gläubiger eingetragen ist: Das minderjährige Kind, gesetzl. vertr. d. d. Kindesmutter, vertr. durch das Jugendamt als Gläubigervertreter.

    2015 erfolgte der Widerruf des Abtretungsvertrages aus 2005 (unterschrieben nur vom Vertreter des Landkreises). Eine Widerrufsklausel enthält der Abtretungsvertrag von 2005 nicht.

    Sämtliche Nachweise wurden durch den Landkreis als beglaubigte Fotokopie eingereicht (Beglaubigungsvermerk nebst Siegel des Landkreises).

    Fragen:
    Ist unter Hinblick auf § 727 ZPO die Form gewahrt?

    Konnte der Abtretungsvertrag einseitig durch den Landkreis widerrufen werden?

    Bedarf es vorliegend einer familiengerichtlichen Genehmigung (Kind geboren 2001)?

  • Ich bin der Meinung, dass ein Abtretungsvertrag nicht einseitig widerrufen werden kann, somit die Rechtsnachfolge nicht nachgewiesen ist. Es müsste ein neuer Abtretungsvertrag vorgelegt werden.

    Aufklärungsverfügung an Antragssteller zustellen und wenn entsprechende Unterlagen nicht vorgelegt werden, zurückweisen.

  • hm, es könnte die Nichtigkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrages vorliegen (sorry, Ö-Recht ist sehr sehr lange her bei mir :d). Aber richtige Vorgehensweise wie rainer: erstmal Hinweisverfügung machen !

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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