Naturalunterhalt nur am Wochenende - PKH Freibetrag

  • Hallo liege Kolleginnen und Kollegen,

    habe hier folgenden Fall:

    Eine Mutter hat 3 Kinder, die im Heim leben und nur an den Wochenenden regelmäßig da sind. Sie leistet keinen Unterhalt bzw. Kostenbeteiligung für Hilfen zur Erziehung und erhält auch kein Kindergeld. Müssen von ihrem Einkommen jetzt 3 Kinderfreibeträge abgezogen werden?

    Grundsätzlich ist sie als Mutter zur Unterhalt gesetzlich verpflichtet und leistet ihn durch zeitlich begrenzten Naturalunterhalt. Aber so ganz gerecht kommt mir das nicht vor.

    Würde mich über Eure Meinungen sehr freuen.

  • Ich habe in einem anderen Zusammenhang gefunden, dass ein Unterhaltsberechtigter auch dann zu berücksichtigen ist, wenn der Schuldner nicht den vollen geforderten Unterhalt und/oder weniger als den Unterschiedsbetrag zahlt.

    Im Klartext, wenn Unterhalt geleistet wird, dann ist die Person als voll unterhaltsberechtigt anzuerkennen - egal wie hoch der Unterhalt ist.

  • Eine Mutter hat 3 Kinder, die im Heim leben und nur an den Wochenenden regelmäßig da sind. Sie leistet keinen Unterhalt bzw. Kostenbeteiligung für Hilfen zur Erziehung und erhält auch kein Kindergeld. Müssen von ihrem Einkommen jetzt 3 Kinderfreibeträge abgezogen werden?

    So würde ich verfahren. § 115 Abs. 1 Nr. 2.b) ZPO knüpft den Abzug der Freibeträge lediglich daran, dass überhaupt Unterhalt aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflicht geleistet wird. Diese Voraussetzung ist schon dann erfüllt, wenn - wie in Deinem Fall - die Mutter nur an den Wochenenden Naturalunterhalt gewährt. Eine anteilige Kürzung sieht das Gesetz nicht vor.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

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