Anforderungen an eine Werthaltigkeitsbescheinigung

  • Guten Morgen,

    da mein Problem ziemlich eilt, nur diese kurze Frage:

    Gibt es Anforderungen an eine Werthaltigkeitsbescheinigung von Wirtschaftsprüfern?
    Reicht es aus, wenn diese mir mitteilen, dass die Sacheinlage in Höhe von ... € aufgrund von zahlreichen Abtretungen voll erbracht wurde.

    "Nachfolgend wird bestätigt, dass die eingebrachten Gesellschaftsanteile den Betrag der Kapitalerhöhung in Höhe von ... € erreichen."

    Keine weiteren Ausführungen, ob und was sie geprüft haben; welche Unterlagen vorgelegen haben; ...

    Muss / kann / darf ich mich darauf verlassen? :confused:

    Einmal editiert, zuletzt von Nana25 (16. Dezember 2015 um 14:06)

  • Müssen musst du gar nicht, können kannst du ;).

    Die Werthaltigkeitsbescheinigung sollte schon aussagekräftig genug sein.
    Allerdings ist eine intensivere Werthaltigkeitsprüfung nur dann erforderlich, wenn du Zweifel an den gemachten Aussagen hast bzw. du diese gar nicht nachvollziehen kannst. So im HRP Registerrecht, 9. Aufl. RdNr. 1056 f m.w.N.

    Kannst du denn gar keine Angaben zur Höhe der eingebrachten Geschäftsanteile entnehmen und evtl. mit den zugehörigen Gesellschafterlisten (bei GmbHs) oder Registereintragungen (bei KGs) vergleichen?
    Denn wenn diese Angaben fehlen sollten, ist das ganze wirklich etwas sehr dünn.

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