Kind verstirbt im Genehmigungsverfahren

  • Hallo,
    hat von euch jemand spontan eine Idee zu folgendem Fall:
    Ein entfernter Verwander eines Kindes ist verstorben. Die Kindesmutter hat beim Nachlassgericht das Erbe für das Kind ausgeschlagen und die familiengerichtliche Genehmigung beantragt. Während des laufenden Genehmigungsverfahren ist das Kind verstorben.
    Damit ist meine Tätigkeit als Familiengericht beendet.
    Die schwebend unwirksame Erbausschlagung wird nicht wirksam. Das Kind wird Erbe.
    Wie seht ihr das?

  • Wie seht ihr das?


    Anders.

    § 1952 Abs. 2 BGB


    Wir müssen aber klar die Tätigkeit des Familiengerichts und der des Nachlassgerichts trennen. Aus Sicht des Familiengerichts ist das Genehmigungsverfahren nicht weiter zu betreiben. Die Ausschlagungserklärung der Mutter für ihr Kind kann nicht mehr wirksam werden.
    Erbschaftsrechtlich fängt mit dem Versterben des Kindes eine neue Ausschlagungsfrist der Erben des Kindes (Vater und Mutter) an zu laufen. Mutter und Vater müssen jetzt selbst ausschlagen bzw. noch einmal ausschlagen (nicht als gesetzlicher Vertreter sondern als Erben des Kindes).

    Einmal editiert, zuletzt von mars75 (17. Dezember 2015 um 07:52)

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