Reisekostenbeihilfen für Heimfahrten NRW

  • Hallo,

    ich bin jetzt im Studium II an der FHR Bad Münstereifel. Ich habe in der Praxis Zeit eine eigene Wohnung bezogen und daher Reisekostenbeihilfen für Heimfahrten bewilligt bekommen für jeweils 3 Monate. Das Studium II geht nun aber nur 5 Monate und 3 Wochen, wegen Weihnachten und daher soll ich nur eine Heimfahrt bekommen. Meine Frage daher, muss der Zeitraum von 3 Monaten komplett abgelaufen sein? Ich hatte es so vetstanden, dass der Zeitraum lediglich begonnen haben muss, da ich meine Heimfahrt ja dann machen kann wann ich möchte. Und wenn ja gibt es dazu irgendwelche Ausführungsbestimmungen damit ich das belegen kann? Ich habe bisher nur mündlich in der Verwaltung nachgefragt.

  • Kommt drauf an, wo du wohnst und ob ggf. ein Anspruch auf die sogenannte Trennungsentschädigung (TE) besteht.

    Als ich in Bad M studiert hab, hatte ich meinen Wohnsitz in Norddeutschland. Da ich damals nicht verheiratet war etc.pp., bestand kein Anspruch auf Trennungsentschädigung. Meine Heimfahrten konnte ich aber über die Steuer geltend machen.

    Schau am besten mal in deine Bewilligung aus der Praxiszeit, auf welcher Grundlage die "Reisekostenbeihilfen" bewilligt wurden. Das hilft dir (und uns) weiter ;) Und die Verwaltung wird dir bestimmt auch die Grundlage für ihre mündliche Einschätzung mitteilen, wenn du nett nachfragst.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

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