Hallo,
ich bin jetzt im Studium II an der FHR Bad Münstereifel. Ich habe in der Praxis Zeit eine eigene Wohnung bezogen und daher Reisekostenbeihilfen für Heimfahrten bewilligt bekommen für jeweils 3 Monate. Das Studium II geht nun aber nur 5 Monate und 3 Wochen, wegen Weihnachten und daher soll ich nur eine Heimfahrt bekommen. Meine Frage daher, muss der Zeitraum von 3 Monaten komplett abgelaufen sein? Ich hatte es so vetstanden, dass der Zeitraum lediglich begonnen haben muss, da ich meine Heimfahrt ja dann machen kann wann ich möchte. Und wenn ja gibt es dazu irgendwelche Ausführungsbestimmungen damit ich das belegen kann? Ich habe bisher nur mündlich in der Verwaltung nachgefragt.