Hallo zusammen,
habe mir schon die Finger wund gesucht und bin ein wenig frustriert
Ich habe einen Antrag PfÜB vor mir liegen in dem soll Folgendes gepfändet werden
"Gepfändet wird die angebliche Mitgliedschaft als Aktionär sowie das angebliche gegenwärtige und künftige Bezugsrecht des Schuldners als Aktionär gegen den Drittschuldner auf Zuteilung neuer Aktien. Die Aktien sind nach ihrer Ausstellung an den vom Gläubiger zu beauftragenden Gerichtsvollzieher herauszugeben"
Die große Preisfrage ist, ob das so geht.
Der Stöber (15. Auflage, Rn. 1605 ff) sagt ja, dass die Mitgliedschaft als Anteilsschein verbrieft wird und somit vom GV zu pfänden ist.
Falls es keine Aktienurkunden ausgegeben sind, dann erfolgt die Pfändung über § 857 ZPO. Heißt das, wenn ich keine Aktienurkunden habe, dass ich auch keinen Anteilsschein habe?
Und wenn man nach § 857 ZPO pfände, dann kann ich doch nur einen Pfänder erlassen. Wie ist dann die Verwertung?
Hilfe