Hallo,
ich würde mich sehr freuen, wenn ich praktische Lösungstipps zu folgendem Fall erhalten würde: Zuschlagserteilung war 10/2002 und die Verteilung 12/2002.
im teilungsplan ist vorgesehen, dass aus einem Wohnungsrecht II/3 das Deckungskapital von 20.000 € hinterlegt wird und vierteljährlich ab 12/2002 bis einschließlich 10/2008 an W ausgezahlt werden soll. Eine Eventualverteilung wurde im Teilungsplan erklärt. Die Hinterlegung erfolgte an das Hinterlegungsgericht mit der Maßgabe der vierteljährlichen Auszahlung. Soweit ist auch alles in Ordnung. W ist im Jahre 2012 verstorben und hat definitiv die Bezugszeit über gelebt.
Die Hinterlegungsabteilung hat es aber versäumt, konkret die Auszahlung an den Berechtigten W vierteljährlich vorzunehmen. Fakt ist, dass jetzt noch etwa 700,00 € als Hinterlegungssumme vorhanden sind, die aufgrund des Umzugs des Berechtigten W an diesen nicht ausgezahlt wurden. Da meine K-Akte vernichtet ist. Ich habe dann von der HL-Abteilung eine Mitteilung erhalten, dass ich jetzt die Auszahlung der 700 € anweisen soll.
Nun hab ich ja dann festgestellt, dass dem W die 700 € zugestanden hätten, wenn das HL-Gericht rechtzeitig und anweisungsgemäß die Auszahlung vorgenommen hätte. Damit hat sich m.M.n. die Eventualverteilung erledigt. Die Hinterlegungsabteilung hatte sich bereits den Erbschein nach W angefordert, so dass ich die 9 dort festgeschriebenen Erben angeschrieben und auf den Umstand hingewiesen habe. Zusätzlich hatte ich den Erben mitgeteilt, dass ich beabsichtigte die 700 € nach den Erbteilen zu verteilen und hab genaue Geldbeträge vorgeschlagen. 5 der Erben hatten sich gemeldet und waren damit einverstanden. 3 haben sich gar nicht gerührt, nach EMA-Anfragen sind die jedoch an den bekannten Anschriften wohnhaft. Damit dürften 8 der 9 Erben bekannt sein, so dass zumindest für eine Hinterlegung der 700 € reichen würde.
Nun zum eigentlichen PRoblem. der 9. Erbe ist bereits 2013 verstorben. Eine Anfrage am Nachlassgericht am letzten Wohnsitz ergab, dass keine Nachlassvorgänge dort bekannt sind. Was mache ich nu? Nach dem Erbteil würden den Erben des 9. 100 € zustehen. Eigentlich muss ich ja weiter ermitteln. Was würdet ihr machen? Bin für Anregungen sehr dankbar:)