hinterlegtes Deckungskapital aus Wohnungsrecht

  • Hallo,

    ich würde mich sehr freuen, wenn ich praktische Lösungstipps zu folgendem Fall erhalten würde: Zuschlagserteilung war 10/2002 und die Verteilung 12/2002.

    im teilungsplan ist vorgesehen, dass aus einem Wohnungsrecht II/3 das Deckungskapital von 20.000 € hinterlegt wird und vierteljährlich ab 12/2002 bis einschließlich 10/2008 an W ausgezahlt werden soll. Eine Eventualverteilung wurde im Teilungsplan erklärt. Die Hinterlegung erfolgte an das Hinterlegungsgericht mit der Maßgabe der vierteljährlichen Auszahlung. Soweit ist auch alles in Ordnung. W ist im Jahre 2012 verstorben und hat definitiv die Bezugszeit über gelebt.

    Die Hinterlegungsabteilung hat es aber versäumt, konkret die Auszahlung an den Berechtigten W vierteljährlich vorzunehmen. Fakt ist, dass jetzt noch etwa 700,00 € als Hinterlegungssumme vorhanden sind, die aufgrund des Umzugs des Berechtigten W an diesen nicht ausgezahlt wurden. Da meine K-Akte vernichtet ist. Ich habe dann von der HL-Abteilung eine Mitteilung erhalten, dass ich jetzt die Auszahlung der 700 € anweisen soll.

    Nun hab ich ja dann festgestellt, dass dem W die 700 € zugestanden hätten, wenn das HL-Gericht rechtzeitig und anweisungsgemäß die Auszahlung vorgenommen hätte. Damit hat sich m.M.n. die Eventualverteilung erledigt. Die Hinterlegungsabteilung hatte sich bereits den Erbschein nach W angefordert, so dass ich die 9 dort festgeschriebenen Erben angeschrieben und auf den Umstand hingewiesen habe. Zusätzlich hatte ich den Erben mitgeteilt, dass ich beabsichtigte die 700 € nach den Erbteilen zu verteilen und hab genaue Geldbeträge vorgeschlagen. 5 der Erben hatten sich gemeldet und waren damit einverstanden. 3 haben sich gar nicht gerührt, nach EMA-Anfragen sind die jedoch an den bekannten Anschriften wohnhaft. Damit dürften 8 der 9 Erben bekannt sein, so dass zumindest für eine Hinterlegung der 700 € reichen würde.

    Nun zum eigentlichen PRoblem. der 9. Erbe ist bereits 2013 verstorben:eek:. Eine Anfrage am Nachlassgericht am letzten Wohnsitz ergab, dass keine Nachlassvorgänge dort bekannt sind. Was mache ich nu? Nach dem Erbteil würden den Erben des 9. 100 € zustehen. Eigentlich muss ich ja weiter ermitteln. Was würdet ihr machen? Bin für Anregungen sehr dankbar:)

  • MEH!
    doofe Konstellation
    Ich würde sagen, dass du da eig von Anfang an nix mit zu tun hattest/hast

    Die Verteilung war abgeschlossen und mit der Hinterlegung (einschl. Eventualzuteilung) erledigt.

    Dass die HL Stelle da einen Fehler gemacht hat (oder auch nicht; im Teilungsplan dürfte stehen, dass die HL Stelle nur gegen Lebendnachweis auszahlen darf), ist nicht relevant.
    Der Hinterlegungsberechtigte ist eindeutig bezeichnet, aber mittlerweile tot, also haben die Erben geerbt, wenn die ein Interesse an der Auszahlung haben, sollen sie sich melden und darum kümmern
    => übererinstimmende Erklärungen mit Nachweisen, oder entsprechende gerichtliche Entscheidungen
    aber das ist "Problem" der Hinterlegungsstelle
    nach irgendeinem Zeitraum (30 Jahre?) fällt das hinterlegte Geld glaub ich dann an den Fiskus, falls es keiner wollte

    da du dich schon soweit reingehängt hast, würde ich den anderen Erben bescheid geben, dass der eine Erbe tot ist und keine Erbeserben bekannt sind.
    Wenn die an der Hinterlegungsmasse Interesse haben, mögen sie bitte die entsprechenden Veranlassungen in die Wege leiten.

    entsprechende Mitteilung an die Hinterlegungsstelle, dass das Vollstreckungsgericht jetzt seine hände wäscht und die sintflut kommen kann

    bzgl. Akte vernichtet: der Teilungsplan ist doch von der Vernichtung gem. AktO ausgeschlossen (oder ist das nur hier so?)

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • den Zuschlagsbeschluss und Teilungsplan hab ich ja noch und die wurden nicht vernichtet, aber das HL-Ersuchen kenne ich nur aus der HL-Akte. Die Hinterlegung erfolgte ohne Rücknahmeverzicht. Das HL-Gericht hat hier den Sachverhalt des Versterbens von W mitgeteilt und ausdrücklich um "Prüfung/Mitteilung" gebeten mit dem Klammerzusatz "Evenutalverteilung?"

    Im ursprünglichen Hinterlegungsersuchen steht: "Sollte vor Ablauf der letzten ZAhlung der entsprechende Empfänger verstorben sein, so ist das Zwangsversteigerungsgericht zu dem Az. ........ zu informieren, denn der Betrag ist nicht vererblich und es ist die im Teilungsplan ausgewiesene Eventualverteilung vorzunehmen."

    Das heißt ich soll dann der HL-Abteilung einfach schreiben, dass die Eventualverteilung nicht in Betracht kommt, da W den gesamten Bezugszeitpunkt über lebendig war? Ich könnte natürlich noch die bisherigen weiteren Ermittlungen dort anzeigen.

  • mh das is doof, aber macht nix, weil eventualzuteilung liegt hier ja tatsächlich net vor...
    insofern würd ichs genauso machen, wie du umrissen hast (inkl. Mitteilung der bisherigen ergebnisse)

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