Herausgabe - nachranginge Pfändungsgläubiger

  • Es bestehteine Erbengemeinschaft ABCA und B hinterlegen den Anteil desC in Form von 100.000 Euro.
    Der Miterbenanteil des C ist angeblichmehrfach gepfändet und abgetreten (es liegt lediglich eine Auflistung derPfändungen in einem Schreiben der Hinterlegungsantragsteller vor).
    Jetzt beantragt eine Gläubigerin,die nach der Liste der Antragsteller an erster Rangstelle steht, die Herausgabeeines Betrages von 30.000 Euro.
    Es wird dazu ein rechtswirksamerVergleich vorgelegt:
    „1. Der Antragsgegner gibt den gem.Pfüb gepfändeten und anschließend beim Amtsgericht hinterlegten Betrag in Höhevon 30.000 Euro zzgl. weiterer Zinsen seit 23.10.2010 frei.
    Die Beteiligten sind damiteinverstanden, dass die Hinterlegungsstelle diesen Betrag mit weiterenaufgelaufenen Zinsen für die Antragstellerin freigibt und die Gesamtsumme aufdas Konto xy überweist.
    2. Die Abtretungsgläubigerin xy zuderen Gunsten ebenfalls hinterlegt wurde ist mit dieser Einigung einverstandenund erklärt ausdrücklich die Freigabe des hinterlegten Betrages einschließlichaufgelaufener Zinsen.“ 
    Sollte ich jetzt noch eine Zustimmungserklärungder weiteren Pfändungsgläubiger oder der Antragsteller (die auf die Rücknahmeverzichtet haben) fordern? Kümmern mich überhaupt die angeblichen Pfändungen des Miterbenanteils? Muss ich prüfen wer Vorrang oder Nachrang hat?
    Worauf sollte ich achten?

  • Ich gehe mal davon aus, dass als mögliche Empfangsberechtigte sämtliche Pfändungs- und Abtretungsgläubiger genannt wurden. Daher brauchst du dann auch für die Auszahlung die Zustimmungserklärung sämtlicher dort genannter Personen.

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