Hallo zusammen, ich habe eine Frage zu einem Antrag nach § 887 ZPO:
Ich habe einen Musterantrag der vorsieht, dass als Beweis für die Kosten ein Kostenvoranschlag beigefügt wird.
Wenn unsere Partei mit den Kosten erst mal in Vorkasse geht, können dann die Kosten später noch der Schuldnerin in Rechnung gestellt werden und ich lasse den Passus in dem Antrag einfach weg?
Und eine andere Frage: Muss ich bevor ich den Antrag stelle, die Schuldnerin außergerichtlich ausdrücklich auffordern zur Erfüllung der Verpflichtung oder ist das nicht nötig?
Danke für Eure Antworten!