Hy ...
ich habe am 14.01.2016 einen Zwangsversteigerungstermin in dem die Stadt aus öffentlichen Lasten. Die nachrangigen Gläubiger III/1 und III/2 haben nun schriftlich den Verzicht auf die Zuteilung bzw. Auskehrung des Erlöses erklärt. Der GL III/3 hat noch nichts angemeldet - auch keinen Rückgewärhanspruch ... und da wird wahrscheinlich auch nichts kommen, weil es keine Bank ist und er das wahrscheinlich gar nicht weiß.
Wie würdet ihr in der Verteilung vorgehen? Hilfeverteilung oder Zuteilung an die Schuldner?
Danke schon mal
LG
lucky