In der Einladung zur Mitgliederversammlung wird die Änderung der Satzung in § x angekündigt.
Der Anmeldung war ein Entwurf beigefügt, aus dem ersichtlich ist, wie dieser Paragraph künftig lauten soll.
Text der Anlage: "Es ist beabsichtigt die Vereinssatzung vom ... in § x wie folgt zu ändern: ..."
Nach Diskussion in der Versammlung erhielt der Paragraph letztlich einen ganz anderen Inhalt, als in der Einladung angekündigt.
Ist dies ein Problem im Rahmen des § 32 I S. 2 BGB?
Wenn mir der angekündigte Entwurf gefällt, hätte man ja sagen können: "Prima so sollen sie es machen. Dann brauche ich ja nicht extra an der Versammlung teilzunehmen."
Diese Haltung hätte vorliegend ein böses Erwachen nach sich gezogen. Personen mit dieser Einstellung hätte später eingewandt: "Da konnte ich ja nicht mit rechnen. Hätte ich das gewusst, wäre ich gekommen."
Oder sagt man: Der beigefügte Entwurf war nur die Diskussionsgrundlage. Ein Vereinsmitglied muss immer damit rechnen, dass statt ja oder nein auch eine Abänderung des Entwurfs möglich ist.