Ankündigung der Satzungsänderung

  • In der Einladung zur Mitgliederversammlung wird die Änderung der Satzung in § x angekündigt.
    Der Anmeldung war ein Entwurf beigefügt, aus dem ersichtlich ist, wie dieser Paragraph künftig lauten soll.
    Text der Anlage: "Es ist beabsichtigt die Vereinssatzung vom ... in § x wie folgt zu ändern: ..."

    Nach Diskussion in der Versammlung erhielt der Paragraph letztlich einen ganz anderen Inhalt, als in der Einladung angekündigt.

    Ist dies ein Problem im Rahmen des § 32 I S. 2 BGB?

    Wenn mir der angekündigte Entwurf gefällt, hätte man ja sagen können: "Prima so sollen sie es machen. Dann brauche ich ja nicht extra an der Versammlung teilzunehmen."
    Diese Haltung hätte vorliegend ein böses Erwachen nach sich gezogen. Personen mit dieser Einstellung hätte später eingewandt: "Da konnte ich ja nicht mit rechnen. Hätte ich das gewusst, wäre ich gekommen."

    Oder sagt man: Der beigefügte Entwurf war nur die Diskussionsgrundlage. Ein Vereinsmitglied muss immer damit rechnen, dass statt ja oder nein auch eine Abänderung des Entwurfs möglich ist.

  • Die Pflicht des VS, eine Satzungsänderung rechtzeitig per TO anzukündigen, dient laut Rechtsprechung u.a. auch dazu, dass sich die Mitglieder auf die MV vorbereiten können - auch zu einer sachlichen Diskussion. Diese kann durchaus ergeben, dass sich die MV als oberstes Vereinsorgan zu einer anderen/besseren Variante der Änderung entschließt. Wird diese ordnungsgemäß beschlossen, ist sie einzutragen.
    Da jedes Mitglied zur MV einzuladen ist, kann es selbst entscheiden ob es an der MV teilnimmt oder nicht. Diejenigen, die nicht teilnehmen, weil ihnen das nicht wichtig ist, haben die Beschlüsse der MV gegen sich gelten zu lassen. Mit "hätte, könnte" etc. wird man im Nachhinein nichts mehr.

  • Schließe mich 13 an.

    Kommt in der Versammlung keine Mehrheit für einen satzungsändernden Beschluss zustande, weil die Zuhause geblieben sind, denen der neue Text so gefällt, bleibt es ja auch bei dem alten Wortlaut des §.
    Ist eben wie bei anderen Wahlen. Man muss schon aktiv abstimmen, wenn man seine Interessen durchsetzen will...

  • Ich sehe hier ebenfalls kein Problem. Der Verein hat alles richtig gemacht (ich wäre froh, wenn die Ankündigungen immer so ordentlich wären).

    Den Mitgliedern wurde mit der Einladung klar gemacht, worüber diskutiert und abgestimmt werden soll. Es wäre m.E. überzogen, jede evl. andere Möglichkeit der Änderung ebenfalls bereits vorzubereiten. Dann würden Vereine bereits über kleinste Abweichungen der Ankündigung stolpern, die sich im Zuge der MV ergibt.

    Anders würde ich es allerdings sehen, wenn z.B. der § vorher Beitragszahlungen regelt, die beabsichtigte Änderung sich auch darauf bezieht, dann aber Regelungen z.B. zu Fördermitgliedern beschlossen werden, sodass der Inhalt vollständig verändert ist.

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