Hallo zusammen, hoffe ihr habt schöne Feiertage gehabt.
Ich habe ein Problem mit der Löschung eines Nacherbenvermerks, die Konstellation habe ich hier noch nicht gefunden.
Eingetragen ist folgender Vermerk:
Es ist Nacherbfolge angeordnet. E ist befreite Vorerbin. Nacherben im Fall ihres Todes sind K1 und K2. Ersatznacherben sind deren Abkömmlinge nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge.
Ursprünglich beantragte E die Löschung des Vermerks aufgrund Löschungsbewilligungen von E, K1 und K2. Dazu habe ich eine Zwischenverfügung rausgeschickt, da ich die Löschungsbewilligung auch von den Ersatznacherben bzw. von einem Pfleger gem. § 1913 brauchte.
Jetzt möchte der Notar umschwenken und nicht länger aufgrund Löschungsbewilligung, sondern aufgrund Unrichtigkeitsnachweis löschen lassen.
Der Vermerk wurde damals vor meiner Zeit aufgrund eines notariellen Testaments eingetragen. Dieses Testament besagt neben der wie oben erläuterten Vor-und Nacherbfolge:
"Schlägt einer der Nacherben seinen Erbteil aus, macht er seinen Pflichtteil geltend und erhält er ihn auch, dann ist er mit seinem ganzen Stamm von der Erbfolge ausgeschlossen. Gleiches gilt, wenn einer der Nacherben einen Zuwendungsverzicht abgegeben hat."
Der Plan ist, beide Nacherben den Zuwendungsverzicht oder Ausschlagung erklären zu lassen, sodass es Nacherben nicht länger gibt.
Jetzt frage ich mich, funktioniert das?
Würdet ihr eine Urkunde mit Zuwendungsverzicht als Unrichtigkeitsnachweis gelten lassen? Und wenn ja, bedeutet das Wegfallen aller Nach- und Ersatznacherben so klar , dass E Vollerbin ist, dass ich keinen Erbschein brauche?