Berücksichtigung von Grundbesitz

  • Hallo,

    bei der Bewilligung gehörte seinerzeit Grundbesitz zum Schonvermögen, weil der Ast. dies selbst bewohnt hat.
    Nunmehr hat der Ast. bei der Überprüfung angegeben, woanders zu leben. Der Grundbesitz wurde aber immer noch angegeben. Auch Abzüge für Strom und Gas (für beide Adressen...) werden angegeben.
    Wie verfahrt ihr in solchen Fällen?

  • MMn ist "Schonvermögen" klar definiert. Wenn es nicht eigengenutzt wird, ist es einzusetzen. Und doppelte Ausgaben für Wohnkosten fallen wohl auch raus.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Dem Antragssteller einen freundlichen Hinweis geben, dass, sollte der Grundbesitz nicht im Rahmen des § 90 SGB XII berücksichtungsfähig sein, er als Vermögen angesetzt wird.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

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