Hallo zusammen,
gilt der Pfändungsschutz des § 811 Nr. 5 nicht nur für Erwerbstätige Personen, sondern auch für solche, die einer Ausbildung nachgehen?
Sprich z.B.: Kann der Schuldner, der auf dem Land wohnt und einen weiten Weg zu seiner Ausbildungsstätte hat sein KFZ behalten?