Hallo,
ich habe folgenden Fall:
Der Klägerin wird PKH ohne ZB bewilligt und RA X beigeordnet.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Die PKH-Vergütung i.H.v. 675,33 Euro wird an RA X ausgezahlt.
Durch Beschluss wird die Beiordnung des RA X, auf Antrag des RA X, aufgehoben, weil hierfür wichtige Gründe vorliegen (erhebliche Spannungen und Meinungsverschiedenheiten).
Es wird RA Y beigeordnet. Auch ihm wird die PKH-Vergütung i.H.v. 675,33 Euro ausgezahlt.
675,33 Euro werden von der Beklagten im Wege des Übergangsanspruchs eingezogen.
Die Frage ist jetzt, von wem ich die anderen 675,33 Euro einziehen kann.
Von der Beklagten möchte ich sie ungern einziehen, da sie nicht für den Anwaltswechsel verantwortlich ist.
Kann ich den Betrag von der Klägerin zurückfordern? Durfte überhaupt die PKH-Vergütung zwei mal voll ausgezahlt werden?