Guten Morgen liebe Kollegen!
Ich hab folgenden Fall: A und B sind Eigentümer zu je 1/2. Sie erklären in dem eingereichten Kaufvertrag zunächst erläuternd, dass beabsichtigt ist, das Grundstück in 5 Einzelgrundstücke zu teilen. Die künftigen Grundstücke 1 bis 4 sollen als selbständige Grundstücke gebucht werden. Diesen 4 Grundstücken soll dann jeweils ein 1/4 MEA an dem künftigen Grundstück 5 gemäß § 3 Abs. 4 GBO als Wegegrundstück dienen.
Der A verkauft dann an den B seinen 1/2 MEA an dem künftigen Grundstück 2 (noch Teilfläche) sowie seinen 1/2 MEA an dem 1/4 MEA an dem künftigen Grundstück 5 (noch Teilfläche). Bewilligt und zur Eintragung beantragt ist "die Eintragung einer Vormerkung (auch) auf dem (Gesamt-) Grundstück".
Dass zur Sicherung des Anspruchs des B auf Übertragung des Eigentums an dem Miteigentumsanteil an einer Teilfläche eine Vormerkung lastend an dem Anteil des A eingetragen werden kann, hab ich schon herausgefunden. Unsicher bin ich aber immer noch wegen des oben fettgedruckten Anspruchs. Kann dieser ebenfalls durch Vormerkung gesichert werden und wie kann man das möglichst eindeutig formulieren?
Für Eure Hilfe danke ich schon mal im Voraus und wünsch allen hier ein gesundes neues Jahr.