GmbH & Co. KG Vertretung nach Löschung des phG und Tod des Kommanditisten

  • Hallo an alle,

    ich habe als Schuldner eine GmbH & Co. KG.

    Die persönlich haftende Gesellschafterin ist eine GmbH, die im Register inzwischen gelöscht ist.

    Der einzige Kommanditist ist verstorben.

    Wer könnte die Gesellschaft jetzt vertreten ? Wo kann ich dazu was finden ?

    Danke für eure Hilfe.

  • Wenn die GmbH gelöscht worden ist, bevor der Kommanditist verstarb, würde ich mal auf eine liquidationslose Vollbeendigung der KG tippen und mich an die Erben des Kommanditisten halten, vergl. BGH vom 15.03.2004, II ZR 247/01.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Die Frage lautet aber auch, warum wurde die Komplementärin gelöscht?

    Wurde sie wegen Vermögenslosigkeit vAw gelöscht, wird vmtl. auch kein Vermögen auf den Kommanditisten übergegangen sein (so er bei Erlöschen der phG noch lebte).

  • Die Frage lautet aber auch, warum wurde die Komplementärin gelöscht?

    Wurde sie wegen Vermögenslosigkeit vAw gelöscht, wird vmtl. auch kein Vermögen auf den Kommanditisten übergegangen sein (so er bei Erlöschen der phG noch lebte).


    Die Kompelmentärin wurde 2005 wegen Vermögenslosigkeit gelöscht, der Kommanditist ist 2015 verstorben.


    Also an die Erben des Kommanditisten halten nach dem Urtel des BGH II ZR 247/01.

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