Hallo zusammen,
bin über die Suche nicht fündig geworden, daher versuche ich jetzt hier mein Glück.
Mir als Grundbuchamt wird notarielles Testament vom Nachlassgericht vorgelegt. Inhalt u. a.:
"Meine Frau soll als nicht befreite Vorerbin alles erben. Nacherbe ist unser Sohn X.
Nacherbfolge soll eintreten beim Tod der Vorerbin [soweit so gut] oder wenn die Vorerbin gegen den schriftlich geäußerten Willen des Nacherben einen neuen Lebenspartner [gemeint sein dürfte Lebensgefährte] oder Ehegatten mit in die Wohnung des zum Nachlass gehörenden Hauses aufnimmt; spätestens jedoch nach 25 Jahren."
Mir stellt sich jetzt die Frage der Eintragungsfähigkeit hinsichtlich der zweiten Bedingung des einzutragenden Nacherbenvermerks. Habe mit dem Nachlassrechtspfleger schon gesprochen; er würde [wenn ich einen Erbschein verlangen würde] einen Erbschein entsprechenden Inhalts erteilen. Ich hätte allerdings schon Probleme damit, es eins zu eins einzutragen.
Auf Eure Meinungen bin ich sehr gespannt.
Vorab herzlichen Dank für die Antworten.