Hallo
Im grundbuch sind eingetragen A und die Eigentumserben der B nach nassauischem Leibzuchtsrecht als Miteigentümer kraft Errungenschaftsgemeinschaft
Einer der anverwandten möchte nun die Sache klären.
???
B ist die erste Ehefrau des A und hat nach seiner Versicherung zu Protokoll im jahre 1901 kein testament,keinen Ehevertrag hinterlassen
A und B hatten 5 Kinder.
A hat danach nochmal geheiratet. Diese Ehefrau ist vorverstorben und es gab ein Testament in dem die beiden sich einsetzten und danach die 3 noch lebenden Kinder aus der 1.Ehe sowie Ihre eigenen noch lebenden 3 Kinder sowie ein Enkelkind Ihres 4.Kindes, das vorverstorben war.Die namen sind bekannt, inzwischen alle tot.Nachkommen teilweise bekannt.
und jetzt?
Hat einer ne Ahnung , wie man nach der Eintragung erbt?