Nach dem Studium

  • Ja, denn als Rechtspfleger kann man nicht angestellt sein. Würde dann bedeuten, dass die letzten 5 Jahre für die Katz waren :mad: zumindest wenn man unbedingt als Rechtspfleger arbeiten möchte. Dann bleibt nur der Weg zB bei Banken, RAen usw. zu arbeiten.

    Wie das in BW aussieht, weiß ich allerdings nicht.

    Also ich kenne einige die Rechtspflege studiert haben aber danach im Angestelltenverhältnis übernommen wurden. Dies geschah deshalb, weil diese nicht die erforderliche Punktzahl, die vom OLG erwartet wird, erreicht haben. Diese sind bei uns dann für Kostensachen als Justizangestellte bei den Sozialgerichten tätig. Die bekommen meines Wissens nach E9 nach TV-L und konnten zurück in die gesetzliche Versicherung.

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