Nach dem Studium

  • Hallo! :)

    Wie funktioniert das eigentlich, wenn man mit dem Studium fertig ist und (hoffentlich) übernommen wird?

    Muss man dann noch mal zur Gesundheitsprüfung beim Amtsarzt? Oder erst bei der Verbeamtung auf Lebenszeit?
    Und wie ist das mit der privaten Krankenversicherung? Muss ich da bloß anrufen/was unterschreiben, oder wollen die noch mal ne komplett neue Gesundheitsprüfung, wenn ich vorher schon im Ausbildungstarif war?

    Dass ich sofort an meinen Wunschort komme, ist wohl eher unwahrscheinlich, oder? ;)

    Vielen Dank schon mal im Voraus! :)

  • Ich denke, dass das nicht einheitlich von Bundesland zu Bundesland und von Krankenkasse zu Krankenkasse sein wird.
    Zum Amtsarzt musste ich nicht mehr, habe aber eine Art Änderungsvertrag bei der Versicherung unterschrieben.
    Und zu meinem Wunschgericht kam ich auch nicht gleich....da kann ich dir nur die Daumen drücken!

  • Vielen Dank für eure Antworten! :)

    Felix, das macht ja schon mal Mut... :( Aber innerhalb der nächsten Jahre sollte es doch machbar sein, an sein Wunschgericht zu kommen, oder?
    Ich kann damit leben, einige Jahre sonstwo zu arbeiten, aber wenn möglich nicht ewig ;)

    Pullmoll, dass das länderabhängig ist, kann gut sein, irgendwo anders hatte ich schon von Leuten gelesen, die dann zur Verbeamtung auf Lebenszeit noch mal beim Amtsarzt antanzen durften...
    Und wie war das bei der Krankenversicherung, war das nur ein Änderungsvertrag, oder beinhaltete der wieder Fragen zu Gesundheit, also sozusagen nochmal ne neue Gesundheitsprüfung?

  • Ohne deinen Tarif zu kennen behaupte ich einfach, dass es keine erneute Prüfung des Gesundheitszustandes gibt. Solltes du die gewünschten Leistungen jedoch erweitern wollen, sieht es anders aus.

  • Wenn du uns dein Bundesland mitteilst, können wir ggf. näher auf deine Frage eingehen.

    In Nds. mussten wir nicht nochmal zum Amtsarzt. Vereinzelt mussten einige vor der Lebenszeitverbeamtung noch einmal hin.

    Bei der KV habe ich im Anschluss eine Abänderung unterschrieben und das war es dann. Keine neuen Gesundheitsfragen.

    Wunschort ist wirklich sehr bundeslandabhängig. Wenn es ein sehr beliebtes Gericht/Gegend ist, kann es mitunter vorkommen, dass man da nie landen wird. Aber ich drücke dir die Daumen! Das wird schon klappen.

  • Also in Hessen muss man vor der Verbeamtung auf Lebenszeit IMMER zum Amtsarzt. Vor der Verbeamtung auf Probe mussten bei uns vereinzelt Kollegen hin; da kam es darauf an, was der Arzt dem OLG vor der Einstellung mitgeteilt hat. Ob das jetzt noch so ist, weiß ich leider nicht.

    Meiner KV hab ich damals auch nur mitgeteilt, dass ich jetzt fertig bin und die haben dann den Tarif umgestellt. Ansonsten wollten die nichts wissen.

  • Ich denke, dass das nicht einheitlich von Bundesland zu Bundesland und von Krankenkasse zu Krankenkasse sein wird.
    Zum Amtsarzt musste ich nicht mehr, habe aber eine Art Änderungsvertrag bei der Versicherung unterschrieben.
    Und zu meinem Wunschgericht kam ich auch nicht gleich....da kann ich dir nur die Daumen drücken!


    So war es auch bei mir.


    @ Student:

    Du kannst nicht davon ausgehen, gleich an dein Wunschgericht zu kommen. Und der Wechsel dorthin von einem ggf. weit entfernten Gericht kann Jahre dauern.

  • Ganz vielen Dank für eure zahlreichen Antworten!!! :)
    Das scheint ja echt unterschiedlich zu sein... Na ja, dann heißt es wohl abwarten und Tee trinken ;)

  • Hey, wisst ihr eigentlich, ob man mit hoher Wahrscheinlichkeit an das Gericht oder wohl eher Grundbuchamt kommt, bei dem man im Praxisjahr auch war?
    Z.B. an das Grundbuchamt Emmendingen, wenn man dem AG Freiburg zugewiesen wurde?

  • Grundbuchamt wird mit 80 % Wahrscheinlichkeit zutreffen.;)
    Aber wieso Emmendingen ?
    Du kannst genauso in Villingen-Schweninngen, Maulbronn, Mannheim oder Tauberbischofsheim landen.

  • in rlp gehts (wenn ich mich net arg täusch oder s geändert wurd) vor der lebzeit nochmal zum amtsarzt..

    @kikita:
    weiß net wie s in bawü is, aber so generell: wenn sichs (bequem) einrichten lässt, weil da bspw einer weg geht und keiner nen versetzer dahin laufen hat, könnts schon sein dass deinem wunsch entsprochen wird...es sei denn dem personalreferenten gefällt deine nase nicht... ein willkürliches u. intransparentes system -.-;

    meistens wird schon geschaut werden, dass die leute wunschgemäß gesetzt werden, aber wenns halt grade net reinläuft (warum auch immer; z.B. großer Bedarf hier oder dort) halt net...

    völlig unterschiedlich von personalrefent zu personalrefent fürchte ich

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • Hallo!

    Weiß jemand, wie das ist mit der Gesundheitsprüfung nach dem Studium in Baden-Württemberg?
    Und was wäre, wenn das rein theoretisch nicht klappen würde?
    Man kann ja wohl eher nicht als Angestellte als Rechtspflegerin arbeiten, wie das bei Lehrern möglich ist, oder? Darf man sich dann nen neuen Job suchen, komplett neue Ausbildung /Studium, oder wie? :heul:

  • Hallo!

    Weiß jemand, wie das ist mit der Gesundheitsprüfung nach dem Studium in Baden-Württemberg?
    Und was wäre, wenn das rein theoretisch nicht klappen würde?
    Man kann ja wohl eher nicht als Angestellte als Rechtspflegerin arbeiten, wie das bei Lehrern möglich ist, oder? Darf man sich dann nen neuen Job suchen, komplett neue Ausbildung /Studium, oder wie? :heul:

    Für B-W kann ich nicht sprechen, aber mir ist ein Fall tatsächlich bekannt, bei dem es zur Nichtübernahme allein wegen der nicht vorhandenen gesundheitlichen Eignung kam.

  • Ja, denn als Rechtspfleger kann man nicht angestellt sein. Würde dann bedeuten, dass die letzten 5 Jahre für die Katz waren :mad: zumindest wenn man unbedingt als Rechtspfleger arbeiten möchte. Dann bleibt nur der Weg zB bei Banken, RAen usw. zu arbeiten.

    Wie das in BW aussieht, weiß ich allerdings nicht.

  • Oh je, ich hoffe, dass das so wenig wie möglich vorkommt, dass da noch Leute nach bestandener Prüfung rausgekickt werden... :-S
    Gibt es denn hier wirklich niemanden aus BW, der sagen kann, ob man noch mal zum Amtsarzt muss?
    Bei Lehrern muss man laut diesem Forum http://www.referendar.de/forum/viewtopic.php?t=1366 nicht noch mal hin, aber das kann bei uns ja wieder ganz anders gehandhabt werden...

  • Diejenigen, bei denen der Amtsarzt nur bescheinigt hatte, dass für die Zeit des Studiums keine Bedenken bestehen, wurden nochmal zu einer Untersuchung geladen.
    Die, bei denen in der Bescheinigung gleich keine Bedenken gegen die Übernahme auf Probe/Lebenszeit ausgesprochen wurden, mussten auch nicht nochmal hin. Wie das dann vor der Ernennung auf Lebenszeit aussieht kann ich allerdings (noch) nicht sagen.

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