Hallo, kann uns jemand bei folgendem Sachverhalt helfen,
im Grundbuch ist eine Zwangssicherungshypothek eingetragen in Höhe von 17.000,00 Euro für die Wohnungseigentümergemeinschaft. Uns liegt nun eine Löschungsfähige Quittung erteilt vom Verwalter des WEG vor.
In der löschungsfähigen Quittung ist folgendes vermerkt:
"Es wird bestätigt, dass die mit dieser Zwangssicherungshypothek gesicherte Forderung vollständig durch Zahlung des ...., in Höhe von 12.000,00 Euro beglichen worden ist.
Die eingetragene Berechtigte bewilligt die Grundbuchberichtigung dahingehend, dass die vorgenannte Belastung auf ... übergegangen ist."
Bewilligt und beantragt wird die Löschung der gesamten Zwangssicherunghypothek im Grundbuch.
Durch die angegebene Differenz zwischen Zwasi-Betrag und Zahlungsbetrag stellt sich nun die Frage ob die Löschung aufgrund dieser Quittung erfolgen kann, wenn nicht, was muss nachgereicht werden. .