Abschluss in Jugendstrafsachen

  • HIIIILFEE :oops::confused:

    Also ich mache seit kurzem Strafsachen beim Amtsgericht.
    Meine Frage ist wer den Akteninnendeckel in Jugendstrafsachen auszufüllen hat, wenn das Verfahren zum Beispiel nach §47 JGG eingestellt wurde oder die Vollstreckung erledigt ist. Wird das beim Amtsgericht gemacht oder bei der StA wo die Akte zum Verbleib hingeschickt wird ?:confused: und kann mir jemand auch sagen wo das steht wer zuständig ist ?? Ich habe bislang leider nur Vorschriften für "normale" Strafsachen gefunden..

    Ich weiß, das ist eine ziemliche Anfängerfrage, aber ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen :oops:

  • Sicher? Weil hier bekomm ich die ganzen Akten jedes mal zurück mit der bitte das auszufüllen und auf nachfrage kam auch nur ja das wurd hier immer vom Rechtspfleger gemacht und der muss das auch machen sonst kommen die akten von der STA zurück ...

  • Sicher? Weil hier bekomm ich die ganzen Akten jedes mal zurück mit der bitte das auszufüllen und auf nachfrage kam auch nur ja das wurd hier immer vom Rechtspfleger gemacht und der muss das auch machen sonst kommen die akten von der STA zurück ...


    Dann soll die StA mal eine Grundlage benennen.

    Unabhängig davon ist der Richter der Vollstreckungsleiter in der Jugendstrafvollstreckung und damit primär zuständig. Dann müsste er konsequenterweise die Eintragungen vornehmen.

    Wie sieht es denn bei Strafsachen von Erwachsenen aus, in denen du Vergütung festgesetzt hast. Sollst du dort auch den Aktendeckel befüllen?

  • Ne in Erwachsenenstrafsachen nicht .. da mache ich nur die ganz normale "Abschlussverfügung" und gut ist..
    Kostenvermerke mache ich in beiden keine, ich soll wohl nur die von der Vernichtung auszuschließenden Blätter eintragen..

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