An das Betreuungsgericht tritt eine Bank mit folgendem Problem heran:
Es sei ein Verhinderungsbetreuer (Bruder) erschienen, um wegen der Bezahlung von Heimkosten Gelder vom Sparbuch auf das Girokonto umbuchen zu lassen. der Hauptbetreuer (Vater des Betreuten) sei plötzlich wegen aktuter Erkrankung ins Krankenhaus gekommen, dies habe der Verhinderungsbetreuer auch nachweisen können.
Die Rechtsabteilung lasse eine Umbuchung oder Auszahlung nur mit betreuungsgerichtlicher Genehmigung zu, da es sich bei dem VB um einen nicht befreiten Betreuer handele.
Abgesehen, dass es derartiges Ansinnen (Genehmigung für VB wegen der Verhinderung des HB) bei uns noch nicht auftrat, ging ich bislang davon aus, dass der VB im Vertretungsfall die Rechte des HB ausübt, also auch von dessen Befreiung profitiert.
Bin ich mit meiner Ansicht auf dem Holzweg? Wie sind eure Meinungen dazu?