Löschung Vormerkung gem. § 25 GBO aufgrund Vergleich

  • Ich bin mir in folgender Sache unsicher.

    Eine Eigentümerin beantragt unter Vorlage einer vollstreckbaren Ausfertigung eines - nicht zugestellten - Vergleichs die Löschung einer halbspaltig eingetragenen Vormerkung zur Sicherung eines Anspruchs auf Einräumung einer Sicherungshypothek i.H.v. 20.000 €. In dem bei Anwesenheit aller Parteien und deren Prozessbevollmächtigten wurde ein Vergleich geschlossen und u.a. die Löschungsbewilligung bzgl. der eingetragenen Vormerkung abgegeben. Da es sich doch nicht um eine Zwangsvollstreckung handelt, bin ich mir unsicher, ob auch noch die Zustellung des Vergleichs nachzuweisen ist. Reicht hier die vorgelegte vollstreckbare Vergleichsausfertigung zur Löschung der Vormerkung ?

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