Volles Rubrum im Kostenfestsetzungsbeschluss

  • Hallo,


    aktuell stellt sich bei mir folgendes Problem:

    Kostenfestsetzungsverfahren in einer Scheidungssache.

    nach bisheriger Ansicht gehört für mich das volle Rubrum in den KFB.

    Nun die frage:

    Wenn in dem Scheidungsbeschluss Ast, und Ageg. jeweils mit Bevollmächtigten aufgeführt werden und
    weitere Beteiligte:
    ...die Versorgungsträger.


    was bildet hier das volle Rubrum?


    Meine GS ist der Ansicht, dass die Versorgungsträger aus dem KFB herausgenommen werden, das Rubrum bilden nur Ast. und Ageg.


    In der Kommentierung zu § 38 FamFG findet man zunächst mal erst einmal nur, dass die Beteiligten aufzuführen sind.


    Kann mir jemand helfen?

  • Ich schmeiß in forumSTAR die Versorgungsträger raus mangels Beteiligung in der Kostenfestsetzung.
    Ob § 38 FamFG in Scheidungssachen überhaupt anwendbar ist, habe ich auf die Schnelle nicht geprüft.

  • Kostenfestsetzungsverfahren in einer Scheidungssache.
    ... was bildet hier das volle Rubrum?
    Meine GS ist der Ansicht, dass die Versorgungsträger aus dem KFB herausgenommen werden, das Rubrum bilden nur Ast. und Ageg.

    Diese Ansicht teile ich unter der Voraussetzung, dass die Erstattungsansprüche nur zwischen diesen beiden Beteiligten bestehen. Sollte, was gelegentlich vorkommt, ein Versorgungsträger in die Kostengrundentscheidung einbezogen worden sein, wäre (nur) dieser zusätzlich (zu Ast. und Ag.) ins Rubrum aufzunehmen.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Kostenfestsetzungsverfahren in einer Scheidungssache.
    ... was bildet hier das volle Rubrum?
    Meine GS ist der Ansicht, dass die Versorgungsträger aus dem KFB herausgenommen werden, das Rubrum bilden nur Ast. und Ageg.

    Diese Ansicht teile ich unter der Voraussetzung, dass die Erstattungsansprüche nur zwischen diesen beiden Beteiligten bestehen. Sollte, was gelegentlich vorkommt, ein Versorgungsträger in die Kostengrundentscheidung einbezogen worden sein, wäre (nur) dieser zusätzlich (zu Ast. und Ag.) ins Rubrum aufzunehmen.


    Ich kann nachvollziehen, dass die Versorgungsträger nichts mit den Erstattungsansprüchen zu tun haben. Aber das ist doch nicht die Begründung dafür, warum ich sie nicht im Rubrum mit anführe?! Ein volles Rubrum gibt für mich alle Beteiligten wieder, egal was ich dann entscheide. vgl. Zivil-Kostenfestsetzung mit Streitverkündetem. Der Steht dann auch im KFB, auch wenn ich zb. über einen Erstattungsanspruch des Klägers entscheide!?

  • Kostenfestsetzungsverfahren in einer Scheidungssache.
    ... was bildet hier das volle Rubrum?
    Meine GS ist der Ansicht, dass die Versorgungsträger aus dem KFB herausgenommen werden, das Rubrum bilden nur Ast. und Ageg.

    Diese Ansicht teile ich unter der Voraussetzung, dass die Erstattungsansprüche nur zwischen diesen beiden Beteiligten bestehen. Sollte, was gelegentlich vorkommt, ein Versorgungsträger in die Kostengrundentscheidung einbezogen worden sein, wäre (nur) dieser zusätzlich (zu Ast. und Ag.) ins Rubrum aufzunehmen.


    Ich kann nachvollziehen, dass die Versorgungsträger nichts mit den Erstattungsansprüchen zu tun haben. Aber das ist doch nicht die Begründung dafür, warum ich sie nicht im Rubrum mit anführe?! Ein volles Rubrum gibt für mich alle Beteiligten wieder, egal was ich dann entscheide. vgl. Zivil-Kostenfestsetzung mit Streitverkündetem. Der Steht dann auch im KFB, auch wenn ich zb. über einen Erstattungsanspruch des Klägers entscheide!?

    Die von mir skizzierte pragmatische Verfahrensweise dürfte auch dann "wasserdicht" sein, wenn man Deiner Auffassung zur Notwendigkeit des "vollen" Rubrums folgt (siehe Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 17. Aufl., § 38 Rn. 46).

    Letztlich entscheidest Du, wie das Rubrum auszusehen hat. Die Geschäftsstelle muss Deine Verfügung ausführen.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

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