Grundbuchberichtigung Firma Kaufmann erloschen

  • Hallo zusammen,

    nur ne kurze Frage:
    Eigentümer von Grundbesitz ist ein e.K. Im Grundbuch ist Max Mustermann mit seinem Namen eingetragen. Jetzt kommt der Antrag auf Grundbuchberichtigung die Firma sei erloschen und Max Mustermann solle als "Privatperson" eingetragen werden. Das HR hab' ich schon eingesehen. Die Firma ist erloschen. Jetzt trage ich Max Mustemann als Eigentümer ein und nehme Bezug auf die Berichtigungsbewilligung; oder muss ich auf das geschlossene HR-Blatt auch Bezug nehmen? Muss mir sonst noch was vorgelegt werden?

    Danke

  • Verstehe ich nicht. Eingetragen ist Max Mustermann, und nun willst Du berichtigend Max Mustermann eintragen?
    Ein eingetragener Kaufmann kann nicht unter seiner Firma im Grundbuch eingetragen werden.


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S


  • Ein eingetragener Kaufmann kann nicht unter seiner Firma im Grundbuch eingetragen werden.

    ... und da dies, jedenfalls nach Sachverhaltsschilderung, auch nicht erfolgt ist, ist das GB so, wie es ist, richtig. Zu welcher "Vermögensmasse" der Grundbesitz gehörte (zur "Firma" oder zum "normalen" Vermögen des Einzelkaufmanns), spielt keine Rolle.

  • Ach du liebe Zeit - eingetragen als Eigentümer ist ja ...... Max Musermann e.K. Das wurde 2001 von einem Kollegen eingetragen - ist bis jetzt niemand aufgefallen, dass diese Eintragung ordnungswidrig ist.... na dann berichtige ich mal. Verlange ich dafür Kosten?

  • Ich schließe mich mal hier an:

    Eingetragen werden soll eine Auflassungsvormerkung. Vorgelegt wird ein Kaufvertrag, geschlossen von:
    Verkäufer = A, Käufer = A, "handelnd nicht im eigenen Namen sondern als Inhaber der Firma A e. K."

    :confused: Geht das?? (Hätte ja gesagt, man kann keinen Anspruch gegen sich selbst haben, und die Eintragung im Grundbuch ändert sich ja auch nicht...)

  • Ich schließe mich mal hier an:

    Eingetragen werden soll eine Auflassungsvormerkung. Vorgelegt wird ein Kaufvertrag, geschlossen von:
    Verkäufer = A, Käufer = A, "handelnd nicht im eigenen Namen sondern als Inhaber der Firma A e. K."

    :confused: Geht das?? (Hätte ja gesagt, man kann keinen Anspruch gegen sich selbst haben, und die Eintragung im Grundbuch ändert sich ja auch nicht...)


    Dafür bekommt dann jemand noch eine 2,0 aus dem Kaufpreis :mad:

    ... wenigstens hätte ich erwartet, dass A auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung seines Anspruchs auf Eigentumsverschaffung gegen A verzichtet...

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Abgesehen von der geschilderten Problematik fand ich ohnehin eine Vormerkung übertrieben - Kaufgegenstand = Ackerfläche, Wert < 2.500,00 EUR...
    (Wirtschaftliche Erwägungen waren daher wohl nicht die Motivation, dass dieser Vertrag zu Papier gebracht wurde, aber das macht's auch nicht besser.)

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