Hallo liebe Kollegen,
als Eigentümerin ist eine GbR, bestehend aus den Gesellschaftern A + B eingetragen.
B bewilligt und beantragt nun, ihn als Alleineigentümer einzutragen. Als Unrichtigkeitsnachweis wird eine einfache Kopie einer von A + B im Jahre 2002 geschlossenen "Vereinbarung" eingereicht, in der u.a. geregelt ist:
"Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag für unsere GbR besteht nicht. Wir sind uns darüber einig, dass wir derzeit zu je 50% an der Gesellschaft beteiligt sind.
Wir sind uns darüber einig, dass.....(A) aus der Gesellschaft zum 31.12.2002 ausscheidet. Sein Anteil wächst ...(B) zu. Wir bewilligen und beantragen die Berichtigung des Grundbuchs von ... dahingehend, dass B nunmehr als Alleineigentümer eingetragen wird."
Würde die eingereichte Vereinbarung, wenn sie in der Form des § 29 GBO vorläge,
einen ausreichenden Unrichtigkeitsnachweis darstellen?