Oberverwaltungsgericht Lüneburg

  • Also falls ich mich zu ungenau ausgedrückt habe, dann versuche ich es nochmal...

    Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bildet für das Einstellungsjahr 2016 erstmalig einen Rechtspfleger aus.
    Die Bewerbungsfrist ist Ende Dezember 2015 abgelaufen. Da ich noch keine weitere Rückmeldung bekommen habe, dachte ich, ich frag mal hier im Forum nach, ob jemand bereits was vom OVG gehört hat.

  • Letztes Jahr hat das Landesarbeitsgericht einen Rechtspfleger ausgebildet in Niedersachsen ( und soweit ich weiß auch in Hessen ) und dieses Jahr ist es das Oberverwaltungsgericht...

  • Das stimmt, in Hessen kommt es immer mal wieder vor, dass das LAG Anwärter ausbildet, die dann aber den Vorbereitungsdienst mit den "normalen" Anwärtern vom OLG durchlaufen. Ich hatte in meinem Jahrgang 3 davon.

    Nur zur Ausgangsfrage kann ich leider nichts sagen. :)

  • Das stimmt, in Hessen kommt es immer mal wieder vor, dass das LAG Anwärter ausbildet, die dann aber den Vorbereitungsdienst mit den "normalen" Anwärtern vom OLG durchlaufen. Ich hatte in meinem Jahrgang 3 davon.

    Der Sinn erschließt sich mir nicht, zumal allen Anwärtern die gleiche Theorie gelehrt wird und nicht etwa Fachspezifisches für Rechtspfleger der ArbG. Und die Praktika können nicht nur beim LAG absolviert werden.

    Nur zur Ausgangsfrage kann ich leider nichts sagen. :)

    gleichfalls

  • Soweit ich weiß, sind die Praktika auch nicht nur beim LAG bzw. bei einem Arbeitsgericht abgeleistet worden; wie das genau in der Praxis funktioniert hat, weiß ich aber nicht mehr genau. Bei uns hatten diese Anwärter dann "Wahlpflichtfächer", in denen arbeitsrechtliche Themen durchgenommen wurden, ansonsten durften sie alles lernen, was die anderen auch gelernt haben. Diese Anwärter wurden aber nach dem Examen dann nur an Arbeitsgerichte verteilt. Ich meine auch, dass dann eben nicht das OLG, sondern das LAG Einstellungsbehörde gewesen ist.

  • Was ist man dann, Fachrechtspfleger? Oder kann nach einer solchen spezialisierten Ausbildung einer herkömmlichen Rpfl.Tätigkeit -auch beim Amtsgericht- nachgehen.

    BTW: Wir hatten jemanden im Jahrgang, der aus der Kirchenverwaltung kam. Wie das genau war, weiß ich aber nicht. :gruebel:

  • Was ist man dann, Fachrechtspfleger? Oder kann nach einer solchen spezialisierten Ausbildung einer herkömmlichen Rpfl.Tätigkeit -auch beim Amtsgericht- nachgehen.


    Es gibt keine spezialisierte Ausbildung. Alles läuft genauso ab wie bei den Anwärtern der OG. Und selbstverständlich sind Wechsel möglich.

  • Was ist man dann, Fachrechtspfleger? Oder kann nach einer solchen spezialisierten Ausbildung einer herkömmlichen Rpfl.Tätigkeit -auch beim Amtsgericht- nachgehen.


    Es gibt keine spezialisierte Ausbildung. Alles läuft genauso ab wie bei den Anwärtern der OG. Und selbstverständlich sind Wechsel möglich.


    Muss ja ziemlich "motivierend" sein für die Betreffenden, a) gegenüber den anderen Studenten für zusätzliche Fächer zu lernen und b) zu wissen, dass man den Großteil des Studienwissens bei der anschließenden Tätigkeit beim LAG oder Verwaltungsgericht ohnehin nicht benötigt. :(

  • Das ist den bei Leuten , die aus dem Strafvollzug kommen und hinterher dort wieder landen sollen , auch nicht anders.


    Diese belegen in hiesigen Breiten nicht das Rechtspflegerstudium.

    Hier gibt es nur das "Breitbandstudium" mit anschließender Zuweisung an ordentliche Gerichte, Fachgerichte, Staatsanwaltschaften oder ggf. Ministerium.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!