Hallo zusammen,
im Grundbuch ist eine AV eingetragen lastend auf 4 BV Nummern.
Bezüglich zwei BV Nr. wird nun die Pfandfreigabe erklärt.
Ich frage mich, ob hier ein Kostentatbestand vorliegt? Ich habe keinen gefunden.
Die 25,00 Euro Löschungsfestgebühr greift hier wohl nicht? (Erst wenn AV komplett gelöscht würde oder?)
Grüße