Hallo,
ich hoffe, ihr könnt mir bei folgenden Fragen weiterhelfen:
Unsere Mandantin (Sitz Polen) hat seinerzeit ein Kaufvertrag über ein Heizwerk mit der Gegenseite geschlossen und eine Anzahlung von € 150.000,00 geleistet. Aus verschiedenen Gründen wurde der Kaufvertrag für nichtig erklärt, unsere Mandantin will das Geld zurück. Mündliche Verhandlung hat ergeben, dass der Richter wohl unserem Antrag stattgeben wir. Ich soll mich nun schlau machen, wie vollstreckt werden kann. Einzige Sicherheit der Gegenseite ist das Heizwerk selbst, ein Gerichtsvollzieher soll hin und dort seinen Kuckuck raufkleben.
Meine Frage:
1. An welches Gericht richtet sich mein Pfändungsauftrag? Arrestgericht, Sitz Schuldner, Sitz Heizwerk?
2. Kann ich im gleichen Zug die Zustellung des Arrestbefehls beantragen? Meine Recherchen haben ergeben, dass eine vorherige Zustellung des Arrestbefehls nicht notwendig ist, aber innerhalb gewisser Fristen nachgeholt werden muss.
Vielen Dank
Hühnerhaufen