Hinterlegung Beitragsservice

  • http://www.golem.de/news/beharren-…601-118587.html

    Aufgrund dieses Sachverhalts, der derzeit durch die einschlägigen Foren der Beitragszahlungsverweigerer geistert dürfte die ein oder andere zusätzliche Hinterlegung auftauchen. Wobei das hier "Die Abholung ist recht mühsam und die Gebühren für die Hinterlegung trägt der Gläubiger" natürlich eher Quatsch ist, da ja zum einen keine Gebühren anfallen und zum anderen der Beitragsservice eh nur ein einfaches Schreiben mit Angabe der Kontoverbindung und Betreff zur Überweisung einreichen muss.

    Ob hier wirklich ein Annahmeverzug besteht lass ich mal dahingestellt.

  • Dahingestellt ist auch die Sinnhaftigkeit dieses Vorgehens.

    Zitat

    ...Er hofft, dass sich so viele Menschen seiner Aktion anschließen, "dass sich der gesetzeswidrige Zustand nicht mehr aufrechterhalten lässt, dass staatliche und halbstaatliche Stellen das gesetzliche Zahlungsmittel nicht akzeptieren."

    ...ja nee ist klar. Ob er alle anderen Stellen auch regelmäßig und so gerne persönlich besucht nur um seine Schulden zu bezahlen? Ob er seine Rechnungen bei amauon demnächst auch so gerne persönlich bezahlen möchte?

  • Ob hier wirklich ein Annahmeverzug besteht lass ich mal dahingestellt.

    Eben. Das wird ja nur als Hinterlegungsgrund angegeben und nicht weiter von der Hinterlegungsstelle geprüft. Kann durchaus sein, dass er dann bei seiner Vollstreckungsabwehrklage verlieren wird, weil er nicht befreiend geleistet hatte bzw. ihm aufgrund der Hinterlegung bei nicht ausgeschlossener Rücknahme kein Leistungsverweigerungsrecht zustand und er noch ein paar mehr Kosten haben wird.

  • Ist halt interessant, dass er meint dem Beitragsservice damit unheimlich Arbeit und Kosten aufzudrücken, wo tatsächlich hauptsächlich er Arbeit und Kosten damit hat. Er muss jeden Monat das Geld bar einzahlen und er hat jeden Monat den Nachweis der Mitteilung der Hinterlegung an den Gläubiger an uns zu erbringen. Der Beitragsservice kann dagegen einfach ein einfaches Schreiben mit Bitte um Auszahlung und Konto an uns schicken und kriegt das Geld überwiesen.

  • ist natürlich ne neue Masche :)

    allerdings hat er in einer Sache Recht: Bargeld ist ein gesetzliches Zahlungsmittel

    Ohne den Fall näher zu kennen, bin ich mir ziemlich sicher, dass der Beitragsservice Bargeld annimmt. Die meisten öffentlichen Kassen die ich kenne, sind zwar für Bareinzahlungen geschlossen. Sollte jedoch Geld in den Briefkasten geworfen oder per Post übersandt werden, so wird dieses Geld angenommen. Ich glaube nicht, dass der Beitragsservice das Geld zurückschicken wird.

    Weiter gibt es die Möglichkeit, dass Schuldner die bar zahlen wollen Ihre Schuld direkt auf ein Konto des Gläubigers einzahlen können. Kostet halt extra.

  • Also mein Kollege hatte damals die Hinterlegung von dem guten Herrn Häring angenommen. Daraufhin haben sich zwischenzeitlich zwei weitere Beitragsservice-Verweigerer gemeldet. Deren Hinterlegungsantrag habe ich aber mangels Hinterlegungsgrund abgelehnt. Das eine war erst gestern, dass andere vor ein paar Wochen. Beschwert hat sich der Antragssteller jedoch nicht und auch in den einschlägigen Foren wurde über meinen Affront nicht berichtet.

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