Bei widerruflichen Vergleichen sollen hier, wenn diese rechtswirksam geworden sind, Stempel auf den Protokollen angebracht werden, dass der Vergleich nicht widerrufen wurde.
Kann mir irgendwer sagen, ob es dafür eine Vorschrift gibt? Wäre Klasse:)
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!