Teillöschung Altenteil

  • Bei einem eingetragenen Altenteil sollen alle Reallasten (Pflegeverpflichtung, Kostenübernahme...) gelöscht werden, so dass letzlich nur das Wohnungsrecht übrig bleibt. Eigentlich denke ich, dass das möglich ist, allerdings habe ich dann kein Altenteil mehr, sondern lediglich eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Wohnungsrecht) !? Muss hier eine Umschreibung erfolgen und mach ich das von Amts wegen oder nur mit Bewilligung ???

  • Das Leibgeding ist als solches kein dingliches Recht, sondern nur die zusammenfassende Bezeichnung mehrerer Rechte. Wenn also eines von zwei Rechten gelöscht wird, bleibt das andere übrig und dies ist vom Amts wegen zu vermerken, weil die Sammelbezeichnung nicht mehr zutrifft.

  • Ich hatte mal bei einem Antrag auf Neueintragung eines Altenteils moniert, dass dieses ja nur aus einem Wohnungsrecht bestehen sollte und daher nicht als Altenteil eingetragen werden könne (hab argumentiert wie Cromwell - bin immer noch dieser Meinung). Ich wurde allerdings dann auf Schöner/Stöber Rn. 1328 a. E. und die dort zitierten Entscheidungen aufmerksam gemacht, nach denen es wohl doch zulässig ist. Von daher wäre ich eher zurückhaltend mit einer amtswegigen Berichtigung...

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