Hallo zusammen.
Ich quäle mich gerade mit folgendem (leider eiligen) Sachverhalt:
Im Grundbuch waren seit mindestens 1933 nur Erbgänge verzeichnet. Daher wurde die Auflassung an einen Käufer im Jahr 2009 von meiner Kollegin ohne GVO vollzogen.
Der Eigentümer will jetzt weiter veräußern.
Brauche ich jetzt eine GVO hierfür? Eine Genehmigung habe ich in der Akte ja noch nicht.
Bedarf es jetzt noch der GVO, obwohl diese vorher nicht erforderlich war?
Ich bitte um Hilfe, ich steige hier nicht ganz durch..