Hallo zusammen
Ich habe einen ziemlich verzwickten Fall, den ich euch schildern möchte...in der Hoffnung, dass jemand eine Idee hat Ich hoffe, ich kann einigermaßen verständlich erklären, worum es geht.
Es gibt 2 Grundbuchblätter (Wohnungseigentumsblätter):
Blatt 1:
1/5 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Fl.St. 100 verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit der Nr. 2 bezeichneten Wohnung (Hausnummer 13a)
Engetragener Eigentümer: Hans Müller
Blatt 2:
1/5 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Fl.St. 100 verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit der Nr. 3 bezeichneten Wohnung (Hausnummer 13b)
Eigentragene Eigentümer: Max Mayer zu 1/2
Sarah Mayer zu 1/2
Es handelt sich um zwei aneinander grenzende Reihenhäuser, welche beide im Jahr 2003 beim hiesigen Amtsgericht versteigert wurden. Die Ersteher und jetzigen Eigentümer wurden laut dem damaligen Ersuchen des Versteigerungsgerichts und der rechtskräftigen Zuschlagsbeschlüsse im Grundbuch eingetragen.
Im Zuge einer nun geplanten Veräußerung von einem der beiden Reihenhäuser haben die Ersteher- also die oben genannten Eigentümer festgestellt, dass die Bezeichnungen der Nummern der Wohnungen in den damaligen Zuschlagsbeschlüssen vertauscht wurden (so der Vortrag des Rechtsanwalts, welcher nun alle 3 Eigentümer vertritt). Tatsächlich sollte Max Müller die mit Nr. 3 bezeichnete Wohnung (also das Reihenhaus mit der Hausnummer 13b) und die Eheleute Mayer die mit der Nr. 2 bezeichnete Wohnung (Reihenhaus mit der Hausnummer 13a) erstehen. Beide Parteien sind auch in das jeweils gewollte Objekt eingezogen- sind aber laut Grundbucheintragung jeweils Eigentümer des jeweils anderen Hauses.
Der Rechtsanwalt der 3 Eigentümer hat sich vor einiger Zeit mit diesem Vortrag an das Grundbuchamt gerichtet mit dem Antrag, die beiden Grundbücher zu berichtigen.
Nachdem ich in der Grundakte jedoch lediglich die rechtskräftigen Zuschlagsbeschlüsse habe, welche ja genau das aussagen, was auch im Grundbuch eingetragen wurde, habe ich dem Rechtsanwalt mitgeteilt, dass eine Berichtigung des Grundbuchs nicht in Betracht kommt. Vielmehr sei es Aufgabe des Versteigerungsgerichts, die Rechtslage hinsichtlich der evtl. falschen Zuschlagsbeschlüsse zu prüfen um dann (falls wirklich eine Vertauschung vorläge) ein berichtigtes Ersuchen an das Grundbuchamt zu stellen oder was auch immer.
Erschwerend kommt noch hinzu, dass in beiden Wohnungseigentumsblättern Grundpfandrechte in der Abt. III eingetragen sind.
Ich habe den Schriftsatz des Rechtsanwalts urschriftlich dem Versteigerungsgericht zugeleitet zur Überprüfung.
Das Versteigerungsgericht deutete den Antrag des Rechtsanwalts als Antrag auf Berichtigung der Zuschlagsbeschlüsse gem. § 319 ZPO und wies den Antrag durch Beschluss als unbegründet zurück - die Begründung will ich euch hier jetzt ersparen.
Dagegen hat der Rechtsanwalt der 3 Eigentümer sofortige Beschwerde eingelegt, das Versteigerungsgericht hat nicht abgeholfen und die Sache dem Beschwerdegericht (LG) zur Entscheidung vorgelegt.
Nun liegt mir die Entscheidung des Landgerichts vor...
(...wie gesagt: Ich bin Grundbuchamt und habe bislang keine förmliche Entscheidung in dieser Sache getroffen- die Beschwerde richtete sich gegen die Entscheidung des Versteigerungsgerichts (also nach ZPO - und daher auch das LG als Beschwerdegericht).
Die Entscheidung lautet:
1. Auf die sofortige Beschwerde der Beteiligten vom.... wird der Beschluss des AG Vollstreckungsgerichts ... vom... aufgehoben.
2. Das Grundbuchamt wird angewiesen, den Berichtigungsantrag der Beteiligten vom... zu vollziehen
3. Kosten Staatskasse
Hilfeeeeeeeeeeeeeeee
Kann mir jemand sagen, was das Grundbuchamt nun machen soll?
Das Landgericht weißt mich an, zwei Grundbücher zu berichtigen- ich habe weder Berichtigungsbewilligungen der Eigentümer noch irgendwas. Ich habe nicht einmal eine Entscheidung erlassen- und wenn, dann käme das Beschwerdeverfahren nach FamFG zur Anwendung und es gäbe eine Entscheidung vom OLG
Die Versteigerungsakten sind übrigens bereits ausgesondert. Es befindet sich außer den Zuschlagsbeschlüssen NICHTS mehr darin, woraus man irgendwie entnehmen könnte, ob da tatsächlich ein Fehler passiert ist oder nicht.
Tut mir leid, dass dieser Beitrag so schrecklich lang geworden ist
Vielen Dank euch schon mal für die Hilfe- ich hoffe es kann mir jemand helfen