Das Grundstück Flst. 400 mit 1000 m² wird gem. VN geteilt in:
1) Flst. 400 mit 500 m²
2) Flst. 400/100 mit 100 m²
3) Flst. 400/101 mit 200 m2
4) Flst. 400/102 mit 200 m²
Mir liegt ein Kaufvertrag mit Auflassung bzgl. Flst. 400/102 vor, welches in ein anders Grundbuch abgeschrieben und dort dem Flst. 500 zugeschrieben werden soll.
Weitere Anträge liegen mir nicht vor!
Die unter 1) bis 4) genannten Flst. sind im Grundbuch zu bilden und unter einer BV vorzutragen. Dann erfolgen die entsprechenden Ab- und Zuschreibungen, von denen hier nur eine vollzogen werden kann, da für die anderen Flst. weitere Anträge fehlen.
Kann hier ein "Teilvollzug" im Grundbuch erfolgen, also Flst. 400/102 ab- und zugeschrieben werden und die weiteren Flst. (auch die 100er Flst.) bleiben im alten Grundbuch unter einer BV stehen, ohne dass entsprechende Anträge vorliegen, die evtl. gar nie eigenen.
M.E. geht das nicht und der VN kann nur insgesamt vollzogen werden. Es wäre demnach mit einer ZwVfg. auf die Einreichung der weiteren Anträge hinzuwirken.
Was meint Ihr?