Mahlzeit!
Ich (Nachlassrechtspfleger) habe einen Antrag von der Hinterlegungsstelle (auswärtiges Amtsgericht) bekommen mit der Bitte um Feststellung nach §1964 Abs. 1 BGB, sofern ich keinen Erben ermitteln kann.
Der Hinterlegungsbetrag wurde bereits 2001 hinterlegt, es handelt sich um 1000 DM zugunsten der Eheleute X und Y, letzter Wohnsitz in unserem AG Bezirk. Weitere Angaben zu den Berechtigten werden nicht gemacht.
Die Geschäftsstelle konnte anhand der Namen der Ehegatten keinen Nachlassvorgang finden!
Bisherige Vorgehensweise in derartigen Fällen:
Die Hinterlegungsstelle teilt mit, die Geschäftsstelle sucht, wird kein Vorgang gefunden, erhält das Schreiben der Hinterlegungsstelle ein AR-Aktenzeichen und wird weggehängt.
Das die Hinterlegungsstelle jetzt Feststellung des Fiskuserbrechts anregt ist uns völlig neu.
Ist das anderswo so üblich?
Im vorliegenden Fall habe ich lediglich den Namen der Eheleute und die Mitteilung des letzten bekannten Wohnortes.
Möglicherweise sind wir gar nicht zuständig!
Wie gehe ich jetzt weiter vor?
Vielen Dank fürs Antworten!
Döner