Einberufung Mitgliederversammlung

  • Hallo zusammen,

    ich habe jetzt schon zwei Anmeldungen einer Satzungsneufassung mit folgender Problematik vorliegen:

    Die Mitgliederversammlung soll im 1. Halbjahr stattfinden, Einberufungsfrist zwei Wochen, Einladung erfolgt auf der Homepage bzw. bei dem anderen Verein im amtlichen Mitteilungsblatt der Kommune.

    Die erste Anmeldung habe ich mit der Begründung beanstandet, dass es für die Mitglieder nicht zumutbar ist, über einen Zeitraum von einem halben Jahr mindestens alle zwei Wochen die Homepage des Vereins zu besuchen. Als zumutbaren Zeitraum würde ich maximal drei Monate ansehen.

    Der Verein ist damit leider nicht einverstanden. Gibt es irgendwelche Rechtsprechung über die Länge eines zumutbaren Zeitraums? Habe leider nichts dazu gefunden :(

    Vielen Dank schon mal im Voraus.

  • Ich habe damit wenig Probleme.
    Die Festlegung des 1. Halbjahres ist ja bereits eine Einschränkung, der Verein kann seine MV übers Jahr verteilt abhalten. Die meisten Vereine halten sich zwar auch aus organisatorischen Gründen gern an einen engeren, gleichbleibenden Zeitraum, verpflichten kann man sie m.E. darauf aber nicht.

    Wenn die Mitglieder Frist und Form der Einberufung so abgesegnet haben, ist das in Ordnung.
    Für manche Vereine ist es aufgrund erheblicher Mitgliederzahlen sogar sinnvoller, die Einladung zu veröffentlichen als schriftlich zu versenden.

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