Hat schon mal jemand die Verwaltungsbehörde zum Thema Wirtschaftlichkeit bei Vereinen beauftragt?
An wen wendet man sich da genau?
Verwaltungsbehörde im Sinne des § 43 BGB
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Stephanie0101 -
28. Januar 2016 um 10:08
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Das kommt auf dein Bundesland an, vgl. § 44 BGB.
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Hessen
ich finde hierüber aber nichts
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Wenn Du nach wirtschaftlicher Verein + Anerkennung + Hessen googelst, dann kommt ein Treffer des RP Darmstadt zum Thema forstwirtschaftlicher Zusammenschluss und dort wird erwähnt, dass das RP die Vereinigung als wirtschaftlichen Verein anerkennen kann.
Ansprechpartner wäre also wohl das Regierungspräsidium.
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Lt. Staudinger (Staudinger/Günter Weick (2005) BGB § 44; über juris abrufbar) ist es für Hessen wie folgt geregelt:
Hessen: in kreisfreien Städten und kreisangehörigen Gemeinden mit mehr als 50 000 Einwohnern der Magistrat, im Übrigen der Landrat als Behörde der Landesverwaltung (§ 1 Nr 5 hess AGBGB v 18. 12. 1984, GVBl I 344);
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Danke euch
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