hallo an alle,
eine Frage an die Rechtspfleger in einem für mich kniffeligen Fall:
Wir haben unseren Mandanten als Arbeitgeber in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit vertreten.
Unser Mandant hat seinen Arbeitnehmer ordentlich gekündigt. Dieser hat Kündigungsschutzklage eingereicht, mit dem Ergebnis, dass er nun noch
Abfindung und 16 Urlaubstage vergütet bekommt. Der Arbeitnehmer ist zum 30.11. ausgeschieden und bezieht seit dem 01.12.2015 ALG. Nun bekommt er quasi die Abfindung und das Urlaubsentgelt nachberechnet und entsprechend nachbezahlt. Nun hat der Arbeitnehmer aber seit längeren eine Unterhaltspfändung auf seinem Gehalt. Selbstbehalt wurde auf 782,00 EUR festgesetzt. Gleichzeitig kommt nun die ARGE und möchte für Dezember zuviel gezahltes Arbeitslosengeld vom Arbeitgeber.
Uns stellt sich nun die Frage, wer hier welches Geld bekommt. Die Abfindung ist meines Erachtens in voller Höhe pfändbar und spielt beim Arbeitslosengeld keine Rolle. Wie verhält es sich aber mit dem Urlaubsentgelt. Ist das auch in voller Höhe pfändbar oder muss es extra betrachtet werden. Muss die Arge bedient werden oder die Unterhaltspfändung??
Meine Idee wäre ja hier, das Urlaubsentgelt ebenfalls bis zum Selbstbehalt zu pfänden - den Selbstbehalt bekommt dann die ARGE wegen ihrer Überzahlung?! Oder mache ich es mir zu kompliziert und die Abrechnung muss insgesamt betrachtet werden ... und die ARGE muss gucken wo sie ihr Geld herbekommt.
Ich hoffe, ich habe es halbwegs verständlich rübergebracht. War selbst e bissl verwirrt.