Eintragung Ausgliederung Kosten

  • Mit liegt eine Teilausgliederung gem. § 123 Abs.3 Ziff. 2 Umwandlungsgesetz vor. Betroffen sind ca. 800 Gasleitungsrechte in ca. 500 Blättern.
    Wie seht Ihr die Kostenrechnung:
    0,5 Gebühr gemäß Nr. 14130 für jedes betroffene Recht oder nur eine Gebühr aus dem zusammengerechneten Wert, der mit je 100 Euro pro Recht angegeben ist ???
    Nach meiner Ansicht ist für jedes Recht eine gesonderte Gebühr zu erheben.
    Einverstanden ??

    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben.

    Einmal editiert, zuletzt von Sternensucher (1. Februar 2016 um 14:40)

  • Wenn es sich nicht gerade um eine (= zusammenhängende) Gasleitung handelt, die sich über die 500 Grundstücke zieht würde ich auch für jedes Recht gesondert abrechnen.
    Davon abgesehen dürften 100,- € als Wert wohl zu niedrig sein.

  • Wenn es sich nicht gerade um eine (= zusammenhängende) Gasleitung handelt, die sich über die 500 Grundstücke zieht würde ich auch für jedes Recht gesondert abrechnen.
    Davon abgesehen dürften 100,- € als Wert wohl zu niedrig sein.


    Ich kann ja nicht feststellen, ob hier nur eine (zusammenhängende) Gasleitung betroffen ist. Für die Grundbuchberichtigung halte ich aber den Wert von 100 Euro pro Recht für angemessen.
    Vielen Dank für die Antworten.

    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben.

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