ich habe hier einen obskuren Antrag zur Hinterlegung und mache HL Vertretungsweise neu.
Der Landkreis hat einen Hinterlegungsantrag von Fördermitteln aus dem Antrag auf Agrarförderung 2016 gestellt (Direktzahlungen nach der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013).
Als Empfangsberechtigte sind eine Frau A und ein Herr B (durch RA vertr.) angegeben. Als Grund für die Hinterlegung steht folgendes da:
Frau A betreibt eine landwirtschaftliche Pferdepension. Mit dem Antrag auf Agrarförderung 2015 beantragte Frau A die Direktzahlungen. Die angegebenen Betriebsflächen wurden ebenso von Herrn B (Landwirt aus einem anderen Landkreis) für die Förderung angegeben. Gegenwärtig ist der rechtmäßige Nutzer der Flächen und damit der Empfänger der Fördermittel strittig.
Dem Antrag sind beide Anträge auf Agrarfördermittel beigefügt, sowie eine Mail ohne Anlagen von Herrn B an den Landkreis, dass er das Grundstück ersteigert hat. Der Sachverhalt soll so sein, das Frau A die Flächen nicht an Herrn B herausgibt. Eine Räumungsklage von Herrn B gegen Frau A ist bei einem Gericht (nicht meinem) eingereicht. Im Grundbuch soll Herr B eingetragen sein.
Weder Hr. B noch Frau A wohnen in meinm Zuständigkeitsbereich. Auch das Grundstück liegt nicht hier. Nur der Landkreis sitzt hier.
Für mich stellt sich die Frage ob überhaupt ein Hinterlegungsgrund vorliegt. Verfallen sonst die Fördergelder?
Für eine Rückinfo mit bestenfalls gesetzl. Hintergründen wäre ich echt dankbar.
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