Arbeitsgerichtliches Mahnverfahren_ VB sodann Insolvenz

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    ich habe eine Frage bei der mir vllt. weitergeholfen werden kann.

    SV.: In einem arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren wurde bei uns ein Vollstreckungsbescheid erlassen. Sodann sollte die Ausfertigung des VB´s an den Antragsgegner zugestellt werden. Die Zustellung ist noch nicht korrekt an diesen erfolgt, da die Post nicht korrekt zugestellt hat. Nun kommt der Beschluss des Amtsgerichts, dass über das Vermögen des Antraggegners das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.

    Die Frage ist jetzt kann die Ausfertigung des VB´s noch korrekt an den Antragsgegner zugestellt werden und die "vollstreckbare" Ausfertigung des VB´s sodann an den Antragsteller übersandt werden?
    Oder wird einfach gesagt der § 240 ZPO greift, das Verfahren ist unterbrochen und die Ausfertigung des VB´s geht nicht mehr an den Antragsteller, obwohl der VB bereits erlassen ist??? :gruebel:


    Danke bereits jetzt für etwaige Antworten, Tipps, Quellen etc...!

  • Mit Insolvenzeröffnung ist Unterbrechung des Verfahrens gem. § 240 ZPO eingetreten.

    Im Umkehrschluss aus § 249 III ZPO und in analoger Anwendung von § 249 II ZPO können auch "Handlungen" des Gerichts, zu denen Zustellungen zählen, nicht wirksam vorgenommen werden.
    Bei Wegfall des Unterbrechungsgrundes wäre die Amtszustellung des VB nachzuholen.

    Da der VB-Antragsteller jederzeit eine Ausfertigung des VB zur Zustellung im Parteibetrieb beantragen kann (§ 699 IV ZPO), spricht nichts dagegen, ihm eine Ausfertigung ohne Zustellvermerk zu überlassen. Dass der auch im Parteibetrieb eine Zustellung nicht bewirken kann und der VB damit (zunächst) wertlos für ihn ist, hindert die Überlassung der Ausfertigung nicht.

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