Verkehrswert bei nur teilweise realisierter Bebauung einer WEG-Wohnanlage

  • Ich habe in der Zwangsversteigerung mehrere Wohnungseigentume. Gemäß ursprünglicher Teilungserklärung (ca. 20 Jahre alt) sollten insgesamt 4 Doppelhaushälften (je Doppelhaushälfte ein Wohnungseigentum) und ein Mehrfamilienhaus (4 Wohnungseigentumseinheiten) gebaut werden. Davon wurden aber bislang nur 2 Doppelhaushälften errichtet. Die restliche Fläche wird derzeit nur als Garten und unbefestigter Parkplatz genutzt. Bei mir befinden sich nur die nicht realisierten Wohnungseigentume in der Versteigerung. Ein Gutachten wurde nun von mir bereits eingeholt. Im Gutachten wurde aber nur angegeben, dass die geplante Bebauung für diese Wohnungseigentume nicht realisiert wurde und sich die Wertermittlung daher nur auf die Miteigentumsanteile am Grund und Boden beschränkt.

    Jetzt mache ich mir natürlich Gedanken, ob diese Angabe im Gutachten ausreicht oder der Gutachter im Hinblick auf das etwaige Gemeinschaftseigentum an den 2 errichteten Doppelhaushälften noch etwas ausführen und evtl. sogar dafür noch eine Wertermittlung durchführen müsste.

    Wie ist eure Meinung dazu?

    Danke für eure Mithilfe, Happy.Trigger

  • Auszug aus einem Gutachten, wo ein Haus von 9 geplanten nicht errichtet wurde:

    "Innerhalb der Eigentumswohnanlage, welche aus den Häusern 1 bis 9 besteht, wurde das Haus 1 (vgl. Lageplan [Anlage]) nicht realisiert. Das Sondereigentum an den 1.938,54/10.000 Miteigentumsanteilen fehlt, so dass diese als isolierte Miteigentumsanteile bestehen!"

  • Das Sondereigentum ist entstanden, auch wenn es nicht errichtet wurde. Der SV kann es nicht bewerten, also nur den Grund- und Boden. Er muss natürlich auch das Gemeinschaftseigentum berücksichtigen. Da müsstest du vielleicht auch mal in die Teilungserklärung schauen, was das bei dieser Art der Bebauung ist. Es kann also auch sein, dass das was sonst typischer Weise Gemeinschaftseigentum ist (Flure, Keller etc.) gerade bei den Haushälften nicht zum Gemeinschaftseigentum gehört, sondern zum Sondereigentum. Aber darauf hätte der SV auch im Gutachten Bezug nehmen müssen.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Auf die Einsichtnahme in die Teilungserklärung hat der SV laut Gutachten aufgrund des Sachverhaltes ausdrücklich verzichtet. Dies dürfte also keineswegs ausreichend sein.
    Also werde ich ihm die Gutachten nochmals mit der Bitte um Ergänzung übersenden.

    Danke.

  • Auf die Einsichtnahme in die Teilungserklärung hat der SV laut Gutachten aufgrund des Sachverhaltes ausdrücklich verzichtet. Dies dürfte also keineswegs ausreichend sein.
    Also werde ich ihm die Gutachten nochmals mit der Bitte um Ergänzung übersenden.

    Danke.

    Ich frage mich, ob das tatsächlich erhebliche Auswirkungen auf den Wert des "Luftschlosses" (isolierte Miteigentumsanteile) hat und ob es überhaupt nach dieser Zeit wie geplant noch errichtet werden könnte...

  • Der Wert kann aber auch deutlich negativ sein. Es ist doch fraglich, ob nach Jahren überhaupt noch die beabsichtigte Verwendung der Fläche möglich bzw. realistisch ist (neue Baugenehmigung? Zustimmung und Mitwirkung der anderen Miteigentümer? usw. usf.). Wer kauft schon ein "Luftschloss" möglicherweise ohne jede absehbare Aussicht auf Erträge, dafür aber ggf. mit regelmäßigen Belastungen in Form anfallender Hausgelder?

    Viele der sich ergebenden Fragen sind ohne Hinzuziehung der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung nicht begründet zu beantworten. Dort könnten ja beispielsweise auch Vorbehalte zur späteren Bebauung verzeichnet sein. Oder auch Aussagen zu Untereigentümergemeinschaften. Solche Vermerke wären unzweifelhaft wertrelevant.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!