Ich habe in der Zwangsversteigerung mehrere Wohnungseigentume. Gemäß ursprünglicher Teilungserklärung (ca. 20 Jahre alt) sollten insgesamt 4 Doppelhaushälften (je Doppelhaushälfte ein Wohnungseigentum) und ein Mehrfamilienhaus (4 Wohnungseigentumseinheiten) gebaut werden. Davon wurden aber bislang nur 2 Doppelhaushälften errichtet. Die restliche Fläche wird derzeit nur als Garten und unbefestigter Parkplatz genutzt. Bei mir befinden sich nur die nicht realisierten Wohnungseigentume in der Versteigerung. Ein Gutachten wurde nun von mir bereits eingeholt. Im Gutachten wurde aber nur angegeben, dass die geplante Bebauung für diese Wohnungseigentume nicht realisiert wurde und sich die Wertermittlung daher nur auf die Miteigentumsanteile am Grund und Boden beschränkt.
Jetzt mache ich mir natürlich Gedanken, ob diese Angabe im Gutachten ausreicht oder der Gutachter im Hinblick auf das etwaige Gemeinschaftseigentum an den 2 errichteten Doppelhaushälften noch etwas ausführen und evtl. sogar dafür noch eine Wertermittlung durchführen müsste.
Wie ist eure Meinung dazu?
Danke für eure Mithilfe, Happy.Trigger